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Die Fachstelle Katastrophenhilfe Schweiz der Caritas engagiert sich für Betroffene von Naturgefahren im Inland. In Zusammenarbeit mit der Glückskette leistet sie sowohl nach grösseren Naturkatastrophen als auch nach lokalen Unwettern finanzielle Hilfen an Privatpersonen, Vereine, KMUs, andere privatrechtliche Körperschaften oder Genossenschaften mit einem öffentlichen Auftrag. Beiträge werden primär an Restkosten von Räumungs- und Wiederinstandstellungsarbeiten geleistet. Die Caritas hilft dort, wo trotz Subventionen, Versicherungsleistungen oder Hilfe anderer Leistungsträger noch grosse finanzielle Belastungen bestehen.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Sind Sie nach einem Unwetter von massgeblichen finanziellen Restkosten betroffen? Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen können:
Für welche Kantone ist die Caritas zuständig?
Als Mandatsträgerin der Glückskette ist die Caritas im Katastrophenfall zuständig für die Kantone Aargau, Appenzell Innerroden und Ausserroden, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Tessin, Uri, Zug und Zürich. Wenn Sie in einem der anderen Kantone von einer Katastrophe betroffen sind und Hilfe benötigen, ist das Schweizerische Rote Kreuz Ihr Ansprechpartner.
Fachstelle Katastrophenhilfe Schweiz
Caritas Schweiz
Adligenswilerstr. 15
6002 Luzern
unwetter @caritas .ch