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Das Schweizer Erbrecht regelt, wer Anrecht auf einen Pflichtteil hat, wie gross dieser ist und welcher Teil des Nachlasses frei verfügbar ist. Der Pflichtteil sichert den nächsten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Erbe. Darüber hinaus kann jeder mit seinem handschriftlichen Testament frei über den Nachlass verfügen.
Was wird neu?
Per Januar 2023 wird die Flexibilität und die Selbstbestimmung für jede Erblasserin und jeden Erblasser grösser. Im neuen Erbrecht fällt der Pflichtteil für die Eltern weg und derjenige für die Kinder wird herabgesetzt. Die Schweiz passt damit das Gesetz der heutigen Zeit an, in der es zum Beispiel viele Patchwork-Familien gibt. Gleich bleibt jedoch der Pflichtteil für den Ehepartner oder die eingetragene Partnerin.
Dank der Verringerung des Pflichtteils erhöht sich die frei verfügbare Quote im Nachlass, die geliebten Menschen ausserhalb des Familienkreises zugesprochen werden kann oder einer gemeinnützigen Organisation, die einem am Herzen liegt. Das neue Erbrecht lässt den Wunsch vieler Menschen wahr werden, etwas Sinnvolles und Nachhaltiges nach dem Leben zu hinterlassen.
Bestehende Testamente überprüfen
Bis Ende dieses Jahres sollten bestehende Testamente daraufhin überprüft werden, ob die Formulierungen noch in Einklang mit dem neuen Gesetz sind – und notwendige Anpassungen vorgenommen werden. Die Erneuerung der gesetzlichen Grundlage ist auch ein guter Zeitpunkt, seinen eigenen Nachlass zu regeln.
Wir beraten Sie gerne.
Wenn beim Verfassen Ihres letzten Willens Fragen auftauchen, steht Ihnen Nicole Rogenmoser, verantwortlich für Nachlassfragen bei Caritas Schweiz, gerne zu Verfügung.
Nicole Rogenmoser
Adligenswilerstrasse 15
6002 Luzern
nrogenmoser @caritas .ch
Tel. direkt +41 41 419 22 12
Tel: +41 41 419 22 22
info @caritas .ch