

Lücken im System der sozialen Sicherheit
Die meisten Sozialversicherungen in der Schweiz sind im 20. Jahrhundert entstanden. Der Grossteil orientiert sich an Lebensmodellen und gesellschaftlichen Realitäten, die heute nicht mehr unbedingt der Norm entsprechen. Gleichzeitig sind neue Risiken aufgetreten. In diesem Abschnitt lesen Sie, welche Mängel das System der sozialen Sicherheit aufweist.
Im System der sozialen Sicherheit klaffen Lücken
Das Schweizer System der sozialen Sicherheit schützt Menschen in vielen Lebenslagen erfolgreich vor Risiken, deren Folgen sie finanziell nicht bewältigen können. Doch die Leistungen bilden die gesellschaftliche und wirtschaftliche Realität des 20. Jahrhunderts ab. Diese entsprechen nicht mehr der heutigen Realität. Dies gilt insbesondere für die Familien- und Beschäftigungsmodelle, die heute vielfältiger sind, sowie für die zunehmende Mobilität der Bevölkerung über Ländergrenzen hinweg. Das System der sozialen Sicherheit hat mit diesen Veränderungen nicht Schritt gehalten.
Die Mängel im System der sozialen Sicherheit lassen sich grob in vier Kategorien einteilen:
In der Schweiz sind tiefe Einkommen und Teilzeitarbeit ungenügend abgesichert, weil die Sozialversicherungen stark an den Lohn gekoppelt sind. Unbezahlte Care-Arbeit wie Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege bringt deshalb finanzielle Risiken mit sich. Wer etwa zu 50 Prozent erwerbstätig ist und gleichzeitig seine Kinder betreut oder Angehörige pflegt, bekommt bei einem Jobverlust nur Arbeitslosengelder für die 50 Prozent Erwerbstätigkeit. Weil die Arbeitslosenversicherung nur maximal 80 Prozent des vorher erzielten Lohnes deckt, sind die Leistungen in diesem Fall kaum existenzsichernd. Auch Menschen im Niedriglohnsektor geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wenn sie mit einem um 20 Prozent gekürzten Einkommen aus der Arbeitslosenversicherung auskommen müssen.
Teilzeitarbeit mit tiefem Pensum wirkt sich langfristig auf die Altersvorsorge aus. In der beruflichen Vorsorge gibt es eine Eintrittsschwelle und einen sogenannten Koordinationsabzug. Das bedeutet: Gemäss Gesetz sind nur Löhne ab etwa 26 000 Franken rentenbildend. Teilzeitarbeitende können vielfach nicht oder nur wenig in die Pensionskasse einzahlen und erhalten später eine minimale Rente aus der zweiten Säule. Manche Pensionskassen federn diesen Effekt ab, indem sie den Koordinationsabzug freiwillig tiefer ansetzen oder diesen anteilmässig dem Arbeitspensum anpassen.
Auch eine länger andauernde Arbeitslosigkeit ist in der Schweiz schlecht abgesichert. Die Taggelder der Arbeitslosenversicherung werden nur für eine begrenzte Zeit ausbezahlt, meist während maximal zwei Jahren. Danach folgt in der Regel die Aussteuerung: Betroffene erhalten keine Leistungen mehr und müssen sich selbst um eine Unfallversicherung und ihre AHV-Beiträge kümmern. Viele sind dann auf Sozialhilfe angewiesen.
Schliesslich ist in der Schweiz der Arbeitsausfall infolge Krankheit nicht obligatorisch versichert. Zwar schliessen viele Arbeitnehmende eine Krankentaggeldversicherung für ihre Mitarbeitende ab, doch das gilt längst nicht für alle. Wer nicht versichert ist, steht bei längerer Krankheit ohne Einkommen da. Auch Selbstständige können sich freiwillig versichern. Doch die Prämien sind oft teuer, weshalb gerade Geringverdienende auf eine solche Versicherung verzichten. Das birgt finanzielle Risiken, wenn keine oder zu wenig Reserven vorhanden sind.
Da die Sozialversicherungen in der Schweiz auf stabile Vollzeitstellen ausgelegt sind, fallen Personen in atypischen oder instabilen Beschäftigungsverhältnissen durch die Maschen. Das führt zu finanziellen Risiken im Falle von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder im Alter. Wer im Stundenlohn auf Abruf arbeitet, einen befristeten Vertrag hat oder seine Arbeitskraft über digitale Plattformen wie Fahrdienste oder Essenslieferdienste anbietet, ist in der Regel deutlich schlechter abgesichert. Besonders verbreitet sind diese Beschäftigungsformen in Tieflohnbranchen wie im Detailhandel, in der Reinigung, in der Pflege oder im Gastgewerbe.
Eine besondere Herausforderung stellt die Absicherung bei Plattformarbeitenden dar. Sie bieten Dienstleistungen wie etwa Taxifahrten an, die von Kundinnen und Kunden über eine App gebucht werden können. Da viele dieser Plattformen ihre Beschäftigte als Selbstständigerwerbende einstufen, entfallen zentrale Schutzmechanismen: Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, müssen AHV-Beiträge selbst bezahlen, sind meist nicht in eine Pensionskasse eingebunden und nicht gegen Unfälle versichert.
Ähnliche Probleme zeigen sich bei Personen, die auf Abruf arbeiten. Sie wissen oft nicht im Voraus, wann und wie viel sie arbeiten werden. Wenn ihre Arbeitsverträge keine Mindeststunden enthalten, können sie beim Wegfall der Einsätze keine Entschädigung bekommen. Auch sozialversicherungsrechtlich sind sie meist ungenügend geschützt: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist je nach Vertrag eingeschränkt. Eine Einzahlung in die berufliche Vorsorge ist oft kaum möglich.
Eine weitere Herausforderung betrifft Erwerbstätige mit mehreren Anstellungen (Mehrfachbeschäftigte). Da die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge bei jedem Arbeitgeber separat gilt und die Einkommen nicht kumuliert werden, fallen viele aus der zweiten Säule. Hinzu kommt, dass Personen, die bei keinem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, nicht kollektiv gegen Nichtberufsunfälle versichert sind.
Auch Selbstständigerwerbende sind in der Schweiz in vielerlei Hinsicht unzureichend geschützt. Sie können sich nicht gegen Erwerbsausfall bei Arbeitslosigkeit versichern. Für die Folgen von Krankheit und Unfall gibt es zwar freiwillige Versicherungen, doch die Prämien sind teuer. Selbstständige mit niedrigem Einkommen können sich das nicht leisten. Eine Mehrheit zahlt zudem weder in die Pensionskasse noch in die gebundene Vorsorge der dritten Säule ein. Für Personen ohne Schweizer Pass ist der Zugang zum System der sozialen Sicherheit aufgrund migrationsrechtlicher Bestimmungen stark eingeschränkt. So müssen Menschen aus Drittstaaten zehn Jahre ununterbrochen in der Schweiz leben, um Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV zu erhalten. Auch für eine IV-Rente sind mindestens drei Beitragsjahre erforderlich. Vorläufig Aufgenommene, Asylsuchende sowie Schutzsuchende erhalten eine deutlich reduzierte finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe. Gleichzeitig riskieren sie eine Rückstufung oder den Verlust ihres Aufenthaltsstatus, wenn sie Sozialhilfe beziehen. Auch Personen mit regulärem Aufenthalt (B oder C) nehmen aus Angst vor Konsequenzen bei der Einbürgerung keine Sozialhilfe in Anspruch.
Die Sozialversicherungen sind nicht nur ungenügend auf bestimmte Risiken und Lebens- und Arbeitsformen ausgerichtet. Die Leistungen sind teilweise auch schlicht zu tief.
Die AHV-Renten sichern den Lebensunterhalt nicht. Wer nur Anspruch auf eine Minimalrente hat, die 2025 bei 1260 Franken lag, lebt deutlich unter dem Existenzminimum. Die Maximalrente liegt knapp über der Armutsgrenze. Auch IV-Renten reichen meist nicht aus, um den Lebensbedarf zu decken. Zwar existieren Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, doch diese müssen aktiv beantragt werden. Viele Anspruchsberechtigte tun das aus Scham, Unwissen oder wegen den administrativen Hürden nicht.
Auch bei der Arbeitslosenversicherung zeigen sich ähnliche Schwierigkeiten. Wer schon vorher ein tiefes Einkommen erzielte und nur maximal 80 Prozent davon als Taggeld bekommt, gerät in finanzielle Nöte. Das Arbeitslosengeld reicht in diesen Fällen nicht zum Leben. Wer keinen Anspruch (mehr) auf Arbeitslosengeld hat, dem bleibt oft nur der Weg zur Sozialhilfe.
Doch auch die Sozialhilfe ist teilweise zu tief für den Lebensbedarf. Der sogenannte Grundbedarf liegt deutlich unter dem, was in den Ergänzungsleistungen vorgesehen ist. Die Sozialhilfe war ursprünglich nur als kurzfristige Nothilfe gedacht. Doch heute sind viele Betroffene über eine längere Zeit darauf angewiesen. Dafür ist der Betrag schlicht zu tief. Bereits eine neue Winterjacke kann das Budget sprengen. Auch hier ist der Anteil der Anspruchsberechtigten, die aus Angst oder Unsicherheit keine Sozialhilfe beantragen, problematisch. In einigen Kantonen erschwert zudem die Rückzahlungspflicht den Zugang zur Sozialhilfe.
Das Sozialversicherungssystem ist ein komplexes Geflecht aus verschiedenen Institutionen. Es gibt keine zentrale Anlaufstelle. Dies ist auf die historischen Ursprünge zurückzuführen. In der Regel wurden separate Institutionen geschaffen, um neu identifizierte Risiken abzudecken. Für die Menschen ist oft unklar, wo sie Unterstützung erhalten und welche Leistungen ihnen zustehen. Gleichzeitig steht jede Sozialversicherungseinrichtung unter politischem Druck, Kosten einzusparen.
Kantonale und kommunale Bedarfsleistungen schaffen zudem Ungerechtigkeiten. Je nach Wohnort erhalten Menschen in vergleichbarer Lebenssituation mehr oder weniger Unterstützung. So profitieren Familien in fünf Kantonen von Familienergänzungsleistungen, während diese allen anderen verwehrt bleiben. Der Nichtbezug solcher Bedarfsleistungen stellt eine zusätzliche Herausforderung im Sozialsystem dar. Entweder kennen die Betroffenen ihren Anspruch nicht, die Formulare sind zu kompliziert oder die Voraussetzungen sind zu restriktiv.
Letztlich sind bedarfsabhängige Bedarfsleistungen teilweise suboptimal ausgestaltet, sodass sich ein höheres Erwerbseinkommen kaum lohnt. Wer beispielsweise mehr verdient, verliert unter Umständen den Anspruch auf Bedarfsleistungen und zahlt mehr Steuern. Untersuchungen zufolge kann das verfügbare Einkommen dadurch sogar sinken. Diese sogenannten Schwelleneffekte schwächen den Anreiz zur Erwerbstätigkeit und wirken dem Ziel finanzieller Unabhängigkeit entgegen.


