

Wie funktioniert Armutspolitik in der Schweiz?
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Instrumente zur Prävention und Bekämpfung der Armut
Wie funktioniert Armutspolitik in der Schweiz?
Um Menschen in Not zu unterstützen und zu verhindern, dass weitere Personen in Armut geraten, stehen unterschiedliche politische Instrumente zur Verfügung. Wir stellen sie hier vor.
Was bedeutet Armutspolitik?
Mit Armutspolitik meinen wir alle Massnahmen und Leistungen, die darauf abzielen, die Lebenssituation von armutsbetroffenen Menschen zu verbessern oder zu verhindern, dass Menschen in Armut geraten. Dazu gehören rechtliche Rahmenbedingungen wie Gesetze, finanzielle Unterstützungsleistungen und Beratungen, aber auch zur Verfügung gestellte Güter wie beispielsweise Notwohnungen oder öffentliche Bibliotheken.
Abwendung von Notlagen
Die Armutsbekämpfung im engeren Sinn umfasst Massnahmen und Leistungen zur Abwendung von Notlagen. Sie sollen zum Beispiel verhindern, dass jemand nicht genug zu essen oder kein Dach über dem Kopf hat. Auch existenzsichernde Leistungen wie die Sozialhilfe gehören zu dieser Kategorie.
Diese Instrumente werden auch als «kurativ» bezeichnet. Sie sollen einen Zustand verbessern, der bereits eingetreten ist.
Armutsprävention
Massnahmen und Leistungen, die dafür sorgen sollen, dass Menschen gar nicht erst in eine Armutssituation geraten, wirken präventiv.
Nicht alle diese Instrumente richten sich ausschliesslich an Menschen in prekären finanziellen Situationen. Ein Teil von ihnen ist universell, erreicht also alle in der Schweiz lebenden Personen. Ein gutes Beispiel sind die Sozialversicherungen. Sie sollen in erster Linie ein spezifisches Risiko (beispielsweise Arbeitslosigkeit) für alle Menschen in der Schweiz absichern. Gleichzeitig spielen Sozialversicherungen eine grosse Rolle bei der Prävention von Armut. Kostenlose Mütter- und Väterberatungen sind ein weiteres Beispiel. Sie sind für alle Eltern offen. Aber sie sind besonders wichtige und niederschwellige Anlaufstellen für Eltern mit geringem Einkommen, die in schwierigen Situationen vermutlich keine teure Beratung in Anspruch nehmen könnten.
Darstellung Instrumente der Armutspolitik
Die folgende Darstellung des Bundesamtes für Sozialversicherungen ist ein Versuch, die verschiedenen Instrumente und Ebenen der Armutspolitik zu ordnen.


Rolle von Bund, Kantonen, Gemeinden und Hilfswerken in der Armutsbekämpfung
Wer macht Armutspolitik?
Alle Staatsebenen – Bund, Kantone und Gemeinden – und viele Politikbereiche spielen bei der Armutsbekämpfung eine Rolle. Armutspolitik ist also eine Querschnittsaufgabe. Wir zeigen auf, wer welche Aufgaben übernimmt und wie die Koordination zwischen den einzelnen Akteuren sichergestellt wird.
Viele Akteure – ein Ziel: Aufgabenverteilung in der Armutspolitik
Von der Bildungs- über die Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitik bis hin zur Wohn- und Migrationspolitik haben Massnahmen und Leistungen Einfluss darauf, ob Menschen ihren Lebensunterhalt sichern können und Zugang zu wichtigen Dienstleistungen haben. Gleichzeitig übernehmen sowohl der Bund als auch die Kantone und die Gemeinden wichtige Aufgaben. Nicht zuletzt ist mit verschiedenen Hilfsorganisationen auch die Zivilgesellschaft in der Armutsbekämpfung aktiv und füllt Lücken im System.
Um Armut wirkungsvoll zu verhindern und zu bekämpfen, ist es deshalb ganz wichtig, dass alle relevanten Akteure und Politikbereiche einbezogen werden. Wenn Massnahmen nicht gut aufeinander abgestimmt sind, bleiben Interventionen in einzelnen Bereichen oft wirkungslos.
Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Aufgabenbereiche ein.
Die Armutsbekämpfung im engeren Sinne, also die Unterstützung bedürftiger Menschen, liegt gemäss Bundesverfassung grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Diesen steht es offen, Aufgaben an die Gemeinden zu delegieren. So ist die Sozialhilfe in vielen Kantonen Sache der Gemeinden. Die Möglichkeiten des Bundes, die Existenzsicherung auszugestalten und zu verbessern, sind sehr begrenzt; beispielsweise regelt er die Ergänzungsleistungen und die Sozialhilfe im Asylbereich.
Im Bereich der Armutsprävention hingegen spielt der Bund eine wichtige Rolle. Insbesondere in der Bildungs-, Gesundheits-, Arbeitsmarkt- oder Migrationspolitik besitzt der Bund Kompetenzen, die er oft im Verbund mit den Kantonen ausübt. Zudem ist der Bund für die Sozialversicherungen wie zum Beispiel die AHV und IV zuständig. Diese werden zwar unabhängig von der finanziellen Situation der Versicherten ausgerichtet. Aber sie sind zentral für die materielle und soziale Sicherheit in der Schweiz.
Die Vernetzung und Koordination zwischen den Staatsebenen und Politikbereichen ist ganz zentral für eine wirksame Armutspolitik. Diese findet in verschiedenen Koordinationsgefässen statt. Auf Kantonsebene spielt die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) eine wichtige Rolle, auf Gemeindeebene der Städte- und der Gemeindeverband. Auch zwischen den Staatsebenen gibt es Gefässe, beispielsweise den Nationalen Dialog Sozialpolitik zwischen Bund und Kantonen.
Schliesslich bringt die sogenannte Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) Akteure aus den Bereichen Soziale Sicherheit, Bildung und Arbeitsmarkt auf allen Staatsebenen zusammen. Sie dient dem Ziel, die Integration in den regulären Arbeitsmarkt und die soziale Integration zu verbessern.
Nationale Plattform gegen Armut
Der Bund hat seine strategische und koordinative Rolle in der Armutspolitik im vergangenen Jahrzehnt gestärkt. Ein wichtiger Schritt war die Einrichtung des «Nationalen Programms gegen Armut» im Jahr 2014. Seit 2018 wurde dieses als «Nationale Plattform gegen Armut» weitergeführt.
Die Nationale Plattform gegen Armut bringt – wie die IIZ – Akteure aus verschiedenen Politikbereichen von Bund, Kantonen und Gemeinden zusammen. Sie fördert die Vernetzung unter Fachpersonen und erarbeitet anwendungsorientiertes Wissen, um Massnahmen der Armutsprävention und -bekämpfung zu verbessern. Geleitet wird sie vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
Betroffene einbinden
Auch Menschen mit Armutserfahrung werden in die nationalen Koordinationsstrukturen eingebunden. Bisher geschah dies vor allem im Rahmen von Arbeitsgruppen und bei Veranstaltungen der Plattform. Neu wird ein ständiger «Rat für Armutsfragen» [Link sobald möglich] eingerichtet. Dieser soll in einer Pilotphase bis 2027 getestet werden.
Armutsmonitoring und Armutsstrategie auf nationaler Ebene
Auf Druck der eidgenössischen Räte verfügt der Bund seit kurzem über ein nationales Armutsmonitoring, das alle fünf Jahre publiziert wird. Dieses bildet die aktuelle Situation zur Armut in der Schweiz und den Forschungsstand umfassend ab. Der erste Bericht [Link sobald möglich] erschien Ende 2025.
Die Erkenntnisse aus dem Armutsmonitoring sollen auch in die nationale Armutsstrategie einfliessen, die bis Mitte 2027 erarbeitet wird. Die Strategie soll Ziele der nationalen Armutspolitik formulieren und aufzeigen, wo Handlungsbedarf besteht und welche Massnahmen nötig sind, um Armut in der Schweiz zu reduzieren.
Ob die nationale Armutsstrategie eine Wirkung entfalten kann, bleibt abzuwarten. Dafür müssten die Ziele für alle Politikbereiche verbindlich sein. Zudem müssten Kantone und Gemeinden, die in vielen Bereichen für die Umsetzung zuständig sind, die Strategie ebenfalls als Leitlinie anerkennen.
Kantone richten vermehrt eigene Armutsmonitorings ein
Das nationale Armutsmonitoring liefert zwar eine Übersicht über die Armutssituation in der Schweiz. Die Situation in den einzelnen Kantonen kann aber nicht vertieft werden. Das liegt auch daran, dass der Bund dafür keine gute Datengrundlage hat.
Einige Kantone haben in den vergangenen Jahren eigene Armutsmonitorings eingeführt. Sie nehmen dafür Angaben zu Einkommen und Vermögen aus der Steuererklärung als Basis. Diese verknüpfen sie mit anderen Datensätzen wie der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte oder dem Wohnungsregister. So kann die finanzielle Situation der Haushalte sehr genau und auch über eine längere Zeitspanne abgebildet werden. Für die Kantone sind diese Erkenntnisse wichtig, um ihre Armutspolitik wirkungsvoll zu gestalten.
Bis zur Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert war die Armutsbekämpfung hauptsächlich Aufgabe von Kirchen oder privaten wohltätigen Organisationen und Personen. Ab dann wurde die staatliche «Fürsorge» wichtiger. Von einem wirklichen Sozialstaat kann in der Schweiz erst ab Mitte des 20. Jahrhunderts gesprochen werden.
Auch heute spielen Non-Profit-Organisationen (NPO) in diesem Bereich eine wichtige Rolle. Es handelt sich meist um Vereine oder Stiftungen. Sie stellen soziale Dienstleistungen oder Güter bereit, wo es im staatlichen Unterstützungssystem Lücken gibt. Sie fördern die Integration von Menschen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Viele NPO setzen sich mit Beratungen und juristischen Vertretungen auch anwaltschaftlich für Betroffene ein. Sie leisten Öffentlichkeitsarbeit und versuchen, die politischen Rahmenbedingungen für benachteiligte Gruppen zu verbessern.
Übernehmen Hilfswerke vermehrt staatliche Aufgaben?
Im Jahr 2012 waren in der Schweiz rund 1400 NPO mit stark gemeinnützigem Charakter im Bereich der sozialen Sicherheit tätig. Neuere Schätzungen gibt es keine. Viele dieser NPO haben staatliche Leistungsaufträge, das heisst sie erbringen Dienstleistungen im Auftrag des Staates.
Aus Sicht der Hilfswerke wie Caritas übernehmen NPO zum Teil auch Aufgaben, die der Staat leisten sollte. Manchmal dauert es zu lange, bis finanzielle Unterstützung vom Staat kommt, wie das beispielsweise zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 viele in Not geratene Menschen erlebt haben. Staatliche Stellen stehen zudem oft unter Druck und haben zu wenig Zeit, Betroffene genügend zu begleiten. Dann springen Hilfswerke ein. Aber auch sie haben oft zu wenig finanzielle und zeitliche Ressourcen, um diese Lücken zu füllen.
Eine Studie von Caritas, dem Schweizerischen Roten Kreuz und der Heilsarmee aus dem Jahr 2016 beleuchtet das Zusammenspiel von Staat und Hilfswerken im Bereich der Sozialhilfe.

Handlungsfelder in der Armutspolitik
Wie kann Armut in der Schweiz reduziert werden?
Welche Massnahmen braucht es, um Armut in der Schweiz wirksam zu reduzieren? Wir sehen Handlungsbedarf in sechs Bereichen. Dabei gilt es Herausforderungen zu begegnen, die durch soziale Ungleichheit, Krisen und Klimawandel entstehen.
Sechs Handlungsfelder für eine Schweiz ohne Armut
Die folgende Grafik zeigt auf, in welchen Themenfeldern aus Sicht der Armutsprävention und -bekämpfung Handlungsbedarf besteht.

Ein Erwerbseinkommen ist das wichtigste Mittel zur Existenzsicherung und die effektivste Armutsprävention. Dafür muss der Lohn aber tatsächlich zum Leben reichen. Laut Bundesamt für Statistik waren im Jahr 2023 rund 336‘000 Menschen trotz Erwerbsarbeit von Armut betroffen oder bedroht. Oft hängt vom tiefen Einkommen aber ein ganzer Haushalt ab. Partner und Partnerinnen sowie Kinder eingeschlossen lebten 2023 fast 790‘000 Personen in einem sogenannten Working Poor Haushalt.
Oft erhalten Working Poor einen zu tiefen Lohn. Manchmal können sie aber auch nicht genügend Einkommen generieren, weil sie in kleinen Pensen arbeiten, im Stundenlohn angestellt sind oder auf Abruf arbeiten. Zudem ist auch die soziale Absicherung in vielen Tieflohnstellen schlecht. Die Bundesverfassung garantiert jedem das Recht auf eine menschenwürdige Arbeit. Die Realität sieht leider anders aus.
Was es aus Sicht der Caritas braucht:
- Einen schweizweiten gesetzlichen Mindestlohn.
- Arbeitsmodelle, die existenzsichernd sind, eine ausreichende soziale Absicherung gewährleisten und familienfreundliche Arbeitszeiten ermöglichen. Das gilt auch für Teilzeitarbeit.
In der Schweiz sind viele Menschen nicht ausreichend vor Armut geschützt. Das kann damit zusammenhängen, dass das Erwerbseinkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht [Link zu würdige Arbeit oben]. Andererseits werden auch nicht alle Menschen gut aufgefangen durch das System der sozialen Sicherheit.
Manche Sozialleistungen wie die Sozialhilfe sind sehr tief und erlauben keinerlei Handlungsspielraum, um die eigene Situation zu verbessern. Zudem fallen einige Menschen durch die Maschen des Systems. Die Soziale Sicherheit ist in der Schweiz immer noch stark an die Erwerbsarbeit gekoppelt. Wer keine Erwerbsarbeit ausübt – beispielsweise, weil er oder sie gesundheitlich angeschlagen ist oder Betreuungsaufgaben übernimmt – ist kaum abgesichert. Selbständigerwerbende erhalten bei Erwerbsausfall ebenfalls kaum Unterstützung. Und wer keinen Schweizerpass hat, hat nur eingeschränkten Zugang zu Unterstützung. Der Bezug von Sozialhilfe kann zudem den Aufenthalt in der Schweiz gefährden.
Was es aus Sicht der Caritas braucht:
- Eine existenzsichernde Bedarfsleistung sowie Begleitung und Beratung aus einer Hand für alle Menschen, deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht. Dies gilt unabhängig davon, was der Grund für das unzureichende Einkommen ist und unabhängig vom Erwerbs- oder Aufenthaltsstatus. Die Leistungshöhe soll sich am Existenzminimum gemäss den Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV orientieren. Der minimale Lebensbedarf gemäss EL ist politisch anerkannt und gilt als Minimalbetrag, den Haushalte in der Schweiz zum Leben brauchen.
- Die Aufhebung der rechtlichen Verknüpfung von Aufenthaltsstatus und Existenzsicherung. Es darf nicht vom Pass einer Person abhängen, ob sie in der Schweiz genug zum Leben hat.
Haushalte mit Kindern haben in der Schweiz häufiger finanzielle Schwierigkeiten als vergleichbare Haushalte ohne Kinder. Das gilt in besonderem Mass für Paare mit Kleinkindern, Alleinerziehende und kinderreiche Familien.
Der Grund ist einfach: Kinder kosten, sie essen, wohnen, brauchen Kleider. Aber sie tragen nichts zum Haushaltseinkommen bei. In den ersten Lebensjahren brauchen Kinder zudem viel Betreuung. Das erschwert es Eltern, einer Erwerbsarbeit in genügend hohem Pensum nachzugehen. Viele Familien mit geringem Einkommen können sich keine familienergänzenden Betreuungsangebote leisten oder finden keine bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen Kitas. Ohne Unterstützung aus dem Umfeld können sie nur in einem kleinen Pensum oder gar nicht arbeiten.
Die staatliche Unterstützung für Familien ist in der Schweiz, verglichen mit dem europäischen Umland, sehr gering. Die Eltern tragen einen hohen Anteil der Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung selbst. Und die Sozialleistungen für Familien sind tief.
Was es aus Sicht der Caritas braucht:
- Ein lückenloses Angebot an qualitativ hochwertiger, bedingungslos zugänglicher und bezahlbarer Kinderbetreuung, damit alle Eltern die Möglichkeit haben, in einem ausreichend hohen Pensum erwerbstätig zu sein. Die Beiträge der öffentlichen Hand müssen ausgebaut werden.
- Arbeitsmodelle, die mit Sorgearbeit vereinbar sind. Auch die Arbeitgebenden sind gefordert, die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen als grundlegende Aufgabe anzuerkennen.
- Die schweizweite Einführung von Familienergänzungsleistungen als wirksame Massnahme gegen Kinderarmut. Sie fördern Selbstverantwortung und schaffen Anreize zur Erwerbstätigkeit.
Die Schweiz hat ein sehr gutes Gesundheitssystem. Aber nicht alle Menschen können wirklich davon profitieren. Das hat viel mit den Kosten der Gesundheitsversorgung zu tun: Die Krankenversicherung ist für alle gleich teuer, egal ob Millionärin oder Reinigungskraft mit Tieflohn. Ärmere Haushalte geben im Schnitt bis zu 15 Prozent ihres Bruttoeinkommens für die Prämien der Grundversicherung aus. Die Prämienverbilligungen sind da bereits eingerechnet, sie fangen die hohen Kosten bei weitem nicht auf.
Zu den hohen Krankenkassenprämien kommt noch der Selbstbehalt hinzu. Viele ärmere Familien wählen die höchste Franchise, um Prämien zu sparen. Wenn sie dann zum Arzt müssen, müssen sie aber bis zu 2‘500 Franken selbst zahlen. Das können sie sich nicht leisten und gehen deshalb möglichst gar nicht zum Arzt – bis es fast zu spät ist und sehr teuer wird. Die Folge sind Verschuldung und chronische Krankheiten.
Erschwerend kommt hinzu, dass ein Leben in Armut oft gesundheitliche Belastungen mit sich bringt, sei das psychischer Stress oder Schäden von körperlich harter Arbeit.
Was es aus Sicht der Caritas braucht:
- Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung für alle Menschen in der Schweiz, unabhängig von ihrem Geldbeutel und Aufenthaltsstatus. Dafür muss die Belastung durch Krankenkassenprämien für Haushalte mit kleinen Budgets deutlich reduziert werden. Das vom Bundesrat zu Beginn der 1990er Jahre formulierte Ziel, dass kein Haushalt mehr als 8 Prozent vom steuerbaren Einkommen für Krankenkassenprämien ausgeben soll, ist eine gute Richtschnur. Die Furcht vor hohen Arztkosten darf niemals ein Hindernis dafür sein, Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Wohnen ist der grösste Budgetposten von Haushalten mit tiefem Einkommen. Sie geben im Schnitt rund ein Drittel ihres Bruttoeinkommens dafür aus. Beim Wohnen kann man auch kaum sparen: Ein Dach über dem Kopf ist ein absolutes Grundbedürfnis.
Die steigenden Mieten treffen ärmere Haushalte deshalb besonders hart. Bezahlbare Wohnungen gibt es namentlich in städtischen Gebieten und Tourismusregionen kaum mehr. Oft müssen ärmere Familien und Einzelpersonen auf zu kleine, lärmbelastete, mangelhafte und abgelegene Wohnungen ausweichen. Oder sie müssen bei anderen essenziellen Ausgaben wie der Ernährung sparen, um eine angemessene Wohnung zahlen zu können.
Was es aus Sicht der Caritas braucht:
- Kurzfristige Unterstützungsmöglichkeiten wie einkommensabhängige Mietzinsbeiträge oder die Übernahme von Bürgschaften oder Mietkautionen.
- Langfristig muss mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Das bedeutet zum Beispiel Wohnungen zur Kostenmiete anzubieten, gemeinnützige Wohnbauträger zu fördern und Sanierungen oder Innenverdichtungen sozialverträglich zu gestalten.
Kinder aus benachteiligten Familien haben oft bereits beim Kindergarteneintritt einen Startnachteil. Das Schulsystem vermag diesen nicht auszugleichen. Jugendliche aus ärmeren Familien bleiben öfter ohne Berufsabschluss und haben folglich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Später ist eine Aus- oder Weiterbildung kaum mit der Lebensrealität von Armutsbetroffenen vereinbar. Es fehlt an Geld, Zeit und finanzieller Unterstützung durch den Staat. Für Eltern kommt oft die fehlende bezahlbare Kinderbetreuung hinzu.
Was es aus Sicht der Caritas braucht:
- Existenzsichernde Stipendien, die neben den Kurskosten auch den Erwerbsausfall und falls nötig Beiträge für die Kinderbetreuung decken.
- Aktive Förderung der Qualifizierung von Mitarbeitenden mit knappem Budget und Weiterbildungsbedarf durch die Arbeitgebenden.
Querschnittsthemen
Zu den sechs Handlungsfeldern kommen drei weitere, bereichsübergreifende Herausforderungen hinzu, welche die Armutsbekämpfung erschweren.
In der Schweiz wächst die soziale Kluft zwischen Arm und Reich. Befeuert wird diese Entwicklung vor allem durch den Vermögenszuwachs bei den reichsten Haushalten. Gleichzeitig stagnieren die Löhne, während die Lebenshaltungskosten steigen. Namentlich die Ausgaben fürs Wohnen und die Krankenkassenprämien belasten das Budget immer stärker.
Von dieser Entwicklung sind vor allem Menschen mit kleinem Einkommen sowie die untere Mittelschicht betroffen. Ein immer höherer Anteil ihres Einkommens muss für die Deckung von Grundbedürfnissen wie Wohnen, Gesundheit und Ernährung aufgewendet werden. Dadurch bleiben kaum noch Handlungsspielräume, ein sozialer Aufstieg wird immer schwieriger.
Es gibt verschiedene Wege, die soziale Ungleichheit zu verringern: eine (höhere) Besteuerung von grossen Vermögen oder Erbschaften, einen Ausbau der Sozialtransfers, aber auch eine Stärkung des Gemeinwohls. Damit sind Gemeingüter gemeint, die allen Menschen zugutekommen, beispielsweise ein gut ausgebauter öffentlicher Verkehr, aber auch öffentliche Bildung, Justiz und Sicherheit.
Kriege, Pandemien, Verwerfungen im globalen Wirtschaftssystem, Klimawandel oder die Überalterung der Gesellschaft: Die Schweiz sieht sich mit zahlreichen (globalen) Herausforderungen konfrontiert, welche politische Antworten verlangen. Oft sind die Antworten auch finanziell herausfordernd. Das führt nicht zuletzt zu einem Spardruck im Bereich der Sozialen Sicherheit oder des «Service Public».
Kürzungen in diesen Bereichen gehen jedoch oft zulasten sozial benachteiligter Menschen. Sie sind am stärksten betroffen, wenn Sozialleistungen gekürzt oder öffentliche Dienstleistungen gestrichen werden. Wer wenig Geld hat, spürt umso mehr, wenn die Prämienverbilligungen tiefer ausfallen, der Bibliotheksausweis oder der Badi-Eintritt teurer werden.
Die Klimaerhitzung trifft ärmere Menschen besonders stark. Das gilt für die Welt als Ganzes: Der globale Süden leidet stärker unter Hitze, Dürren und Überschwemmungen. Aber es gilt auch innerhalb eines Landes: Auch in der Schweiz sind ärmere und weniger belastbare Menschen wie chronisch Kranke, ältere Personen und Kinder stärker betroffen von den Auswirkungen der Klimaveränderung. Ärmere Menschen leben oft in weniger gut isolierten Wohnungen oder arbeiten häufiger in körperlich anstrengenden Jobs im Freien. Sie haben auch weniger Ressourcen, um sich dem veränderten Klima anzupassen.
Eine wirksame Klimapolitik ist dringend, um die Klimaerhitzung zu bremsen und die oben beschriebenen Auswirkungen zu begrenzen. Klimapolitische Massnahmen funktionieren aber oft übers Portemonnaie. Bei der Ausgestaltung der Massnahmen ist zentral, dass ärmere Haushalte nicht noch zusätzlich belastet werden. Denn sie haben bereits heute Mühe, ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Und sie sind weniger verantwortlich für die hohen Emissionen, sie fliegen weniger, fahren weniger Auto, konsumieren weniger in der Freizeit, und so weiter.
Es ist möglich und zwingend, die Klimapolitik sozialverträglich auszugestalten. So dass vor allem jene, die viele Emissionen verursachen, zur Kasse gebeten werden und ärmere Menschen nicht noch weniger finanziellen Spielraum haben.

Gute Daten als Basis für eine wirksame Armutsbekämpfung
Warum sind Daten für die Armutspolitik wichtig?
Wir haben nur ein lückenhaftes Bild der Armutssituation in der Schweiz. Viele Kantone wissen wenig darüber, wie stark ihre Bevölkerung von Armut betroffen ist und welche Gruppen ein besonders hohes Armutsrisiko haben. Dabei wäre dieses Wissen zentral für eine wirksame Armutspolitik. Manche Kantone haben nun ein Armutsmonitoring eingeführt.
Wir wissen zu wenig über Armut in der Schweiz
Das Wissen über Armut in der Schweiz ist heute begrenzt. So wissen wir zum Beispiel nicht, wie lange Betroffene in einer Armutssituation verbleiben. Ist Armut meist ein kurzfristiger Zustand oder verbleiben viele Leute länger in einer prekären Situation? In welchen Lebensphasen ist das Risiko erhöht. Welche Bevölkerungsgruppen haben eine gute Chance, relativ schnell und nachhaltig aus einer Armutssituation herauszufinden?
Die Armutszahlen, die das Bundesamt für Statistik jährlich publiziert, basieren auf der Befragung einer Stichprobe, also einer für die Bevölkerung repräsentativen Auswahl von Personen. Für die Schweiz geben sie einen guten Anhaltspunkt. Aber die Stichprobe dieser Befragung ist zu klein für eine Auswertung der Armutssituation in einzelnen Kantonen oder für genaue Aussagen zu einzelnen Risikogruppen. Zudem können auch keine individuellen Lebensläufe über die Zeit beobachtet und beispielsweise Aussagen zur Dauer von Armut gemacht werden.
Ohne gute Daten keine nachhaltige Armutspolitik
Um Armut wirksam zu bekämpfen, müssen Bund und Kantone genaue Aussagen über Ursachen, über Risikogruppen und über die Entwicklung von Armut machen können. Dafür braucht es eine gute Datengrundlage.
Mit den Daten aus den Steuerklärungen verfügen die Kantone über eine sehr gute Datengrundlage. Diese liegen jährlich vor, erfassen praktisch die gesamte Bevölkerung und enthalten umfassende Angaben zur finanziellen Situation der Bevölkerung, bilden also sowohl Einkommen wie auch Vermögen ab. Die Steuerdaten können zudem anonymisiert mit weiteren Personendaten verknüpft werden, die Informationen zur Wohnsituation, zur Bildungs- und Familiensituation und zu bezogenen Bedarfsleistungen enthalten.
Wo liegt das Problem? Der Bund hat keinen Zugriff auf diese Daten der Steuerbehörden und kann diese nicht auswerten. Und viele Kantone nutzen die Daten noch kaum für die Beobachtung der Armut. Dabei wäre eine sorgfältige Analyse auch unabdingbar, um Aussagen über die Wirkung von politischen Massnahmen, beispielsweise von Sozialleistungen, machen zu können.
Ein Armutsmonitoring-Modell für die Kantone
Um den Kantonen die Armutsbeobachtung zu erleichtern, haben Caritas und die Berner Fachhochschule gemeinsam ein Modell für ein kantonales Armutsmonitoring erarbeitet.
Die Armutssituation im Kanton wird mit fünf Kernindikatoren gemessen. Die ersten beiden sind etablierte Indikatoren, die auch das Bundesamt für Statistik in der Armutsstatistik verwendet: Armut und Armutsgefährdung. Der dritte Indikator schliesst an neue Ansätze in der Armutsforschung an und bezieht auch die Vermögen in die Messung von Armut ein. Der vierte Indikator beleuchtet die Entwicklung der Ungleichheit, indem die Einkommen der ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung im Vergleich zu den reichsten Haushalten sowie regionale Unterschiede untersucht werden. Und der fünfte Indikator zeigt auf, wie viele Menschen auf Sozialhilfe verzichten, obwohl sie Anrecht darauf hätten. Diese Kennzahl gibt Auskunft darüber, wie gut der Sozialstaat seine Zielgruppen erreicht.
Anhand dieser Indikatoren kann ein breit abgestütztes Bild zur Armutssituation in den Kantonen erstellt werden. Wenn möglichst viele Kantone diese Kennzahlen publizieren, ist auch ein Vergleich zwischen den Kantonen möglich. Zusätzlich können bei Bedarf weitere Fragestellungen wie beispielsweise die Bedeutung der Wohnpolitik in einem Vertiefungsmodul untersucht werden.
Das Modell findet bereits in einzelnen Kantonen Anwendung: Die Kantone Basel-Landschaft, Wallis und Solothurn haben ihre Armutssituation mit den vorgeschlagenen Indikatoren untersucht. Im Kanton Basel-Landschaft ist das regelmässige Monitoring in eine Armutsstrategie eingebettet; so kann überwacht werden, ob neue Massnahmen effektiv zu einer Verbesserung führen.
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Titelbild: © Caritas Schweiz


