Mit einem Testament Gutes tun

Wer seine Nachlassregelung rechtzeitig plant, bestimmt selbst über die Umsetzung seiner Wünsche in der Zukunft. Nur mit einem Testament sind Sie sicher, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verteilt wird. Sie schaffen damit auch eine solide Basis für eine einvernehmliche Teilung Ihres Nachlasses.
Zudem ermöglicht ein Testament zu bestimmen, was Ihnen über den Tod hinaus wichtig ist und wie Sie sich für Ihre Ideale und Werte einsetzen möchten. Denn Ihr Testament kann auch helfen. Eine Begünstigung von Caritas in Ihrem Testament ist ein klares Bekenntnis zur Solidarität und Mitmenschlichkeit gegenüber Menschen in Not und Krisen. Wir versprechen Ihnen, dass wir Ihr Vermächtnis mit grosser Sorgfalt pflegen.
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Es ist wichtig, dass Ihr Testament unanfechtbar und rechtsgültig ist – denn nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Nachlass nach Ihrem Willen verteilt wird. Ein rechtsgültiges Testament muss von Hand geschrieben sein, Ihre Unterschrift, das Ausstellungsdatum und den Ausstellort enthalten. Weitere Informationen zum Testament enthält unser Testamentratgeber. Sie finden darin Erklärungen über die gesetzliche Erbfolge und die Pflichtteile sowie über den frei verfügbaren Anteil, über die Sie selbst bestimmen.
Die wichtigsten Änderungen
Weitere Änderungen:
Nach heutigem Recht kann man Säule 3a-Versicherungssummen am Nachlass vorbei einer begünstigten Person direkt zusprechen. Bei Banken nicht. Nach neuem Recht wird das zukünftig auch bei Banken möglich sein. Übrigens: Die Einschränkung auf die Verwandtschaft als begünstigte Personen wurde vor ein paar Jahren aufgehoben. Das heisst, man kann zukünftig auch nahestehende Personen oder Organisationen berücksichtigen
Der Pflichtteil ist im Erbrecht gesetzlich festgelegt und kann nicht umgangen werden. Die Ansprüche folgender Erben sind auch nach der Revision weiterhin pflichtteilsgeschützt: Nachkommen, Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie eingetragene Partnerinnen und Partner.
Die freie Quote ist der Teil des Nachlasses, über den die erblassende Person frei bestimmen kann. Dieser Teil bleibt übrig, nachdem die gesetzlichen Pflichtteile abgezogen wurden. Mit der Reduktion der Pflichtteile wird diese Quote grösser. So hat die erblassende Person hat mehr Selbstbestimmung über ihren Nachlass.
Durch die Verringerung der Pflichtteile und die damit einhergehende Erhöhung der frei verfügbaren Quote, können im Nachlass Menschen oder Organisationen, die der erblassenden Person am Herzen liegen, stärker begünstigt werden. Dafür braucht es zwingend ein Testament, indem Sie Ihren Willen betreffend Ihrem Nachlass festhalten.
Hier finden Sie ein Testament-Muster (PDF). Das Testament muss immer komplett handschriftlich verfasst werden und Datum und Unterschrift beinhalten.
Uns ist es wichtig, dass Sie mitentscheiden, welches Projekt Sie mit Ihrem Nachlass unterstützen wollen. Sie bestimmen in Ihrem Testament, ob Sie Kindern in Entwicklungsländern den Schulbesuch ermöglichen oder armen Menschen in der Schweiz helfen. In der Regel wünschen die Erblasser oder Legate-Geber, dass wir ihren Nachlass für die dringendsten Aufgaben verwenden. Solche Spenden sind für uns ausserordentlich wichtig und wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen. Eine Übersicht über unsere Projekte finden Sie auf unserer Projektseite.
Wir versprechen Ihnen, dass wir Ihr Vermächtnis mit grosser Sorgfalt pflegen. Transparenz und Offenheit sind uns wichtige Anliegen. Jederzeit können Sie sich auch im persönlichen Gespräch mit den Caritas-Verantwortlichen ein Bild von unserer Arbeit machen.
Mit einer Erbschaft vermachen Sie beispielsweise der Caritas einen Teil Ihres Nachlasses. Die Caritas wird so zur Miterbin. Sie geben an, wie viele Prozent der frei verfügbaren Quote die Caritas erhält. Bei einem Legat dagegen legen Sie im Testament einen fixen Betrag fest, der an die Caritas gehen soll.
Rufen Sie uns an. Im persönlichen Gespräch können wir Sie am besten beraten. Oder bestellen Sie unseren Leitfaden zum Testament «So möchte ich meinen Nachlass regeln» in unserem Shop.
Das ist ein guter Schritt. Gestalten Sie Ihr Leben bis zum Schluss selbstbestimmt. Ihre Hinterbliebenen werden es Ihnen danken, wenn sie Ihren letzten Willen kennen und in Ihrem Sinn entscheiden können. Mit der Caritas-Vorsorgemappe regeln Sie alle Dinge in einem Dossier. Die Vorsorge-Mappe können Sie in unserem Shop bestellen.
Haben Sie Fragen zum Testament?
Wenn beim Verfassen Ihres letzten Willens Fragen auftauchen, steht Ihnen Nicole Rogenmoser, verantwortlich für Nachlassfragen bei Caritas Schweiz, gerne zu Verfügung.
Nicole Rogenmoser
Adligenswilerstrasse 15
6002 Luzern
nrogenmoser @caritas .ch
Tel. direkt +41 41 419 22 12
Tel: +41 41 419 22 22
info @caritas .ch