Schutzstatus S: Keine Sozialhilfe zweiter Klasse

Caritas lehnt die Ausweitung der Asylsozialhilfe ab

Der Bundesrat will den Kantonen ermöglichen, Personen mit Schutzstatus S, die nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, lediglich Asylsozialhilfe auszurichten. Caritas Schweiz lehnt diese Änderung ab. Sie verschärft Armut, erschwert die Integration, schafft neue Ungleichbehandlungen und wirft erhebliche rechtliche Fragen auf.

Mit dem Schutzstatus S erhalten Menschen, die vor Krieg flüchten in speziellen Ausnahmesituationen, schnell und unbürokratisch Schutz in der Schweiz. Die gesetzlichen Grundlagen stammen von Ende der 1990er Jahre, angewendet wurde der Status S erstmals 2022 im Zuge des Ukrainekrieges. Von Beginn an war klar festgelegt, dass Schutzbedürftige nach fünf Jahren in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und damit auch bezüglich der Sozialhilfe anderen Menschen mit Aufenthaltsbewilligung und der einheimischen Bevölkerung gleichgestellt sind. Dies folgt der Logik, dass sich die Rechtsstellung von Schutzbedürftigen mit zunehmender Aufenthaltsdauer schrittweise verbessert.

Deutlich tiefere Asylsozialhilfe

Der Bundesrat hat nun aber eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung gegeben, die diesen Grundsatz aufweichen soll. Neu sollen die Kantone entscheiden können, wie hoch die Unterstützung für Menschen mit Schutzstatus S ausfällt. Dadurch könnten sie weiterhin die Asylsozialhilfe ausrichten, die je nach Kanton bis zu 71 Prozent unter den SKOS-Richtlinien liegt. Hintergrund der Vorlage ist das Sparpaket des Bundes, wodurch die Kosten im Asylbereich ab 2027 nach fünf Jahren vollumfänglich auf die Kantone übertragen werden. Viele Kantone sind daher nun selbst daran, ihre gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Damit droht den armutsbetroffenen Kriegsvertriebenen, dass sie am Ende die Leidtragenden sind.

Caritas kritisiert diese Entwicklung aus sozial- und armutspolitischer Sicht. Die Betroffenen leben seit fünf Jahren in der Schweiz, ihre Kinder besuchen hier die Schule und zahlreiche Erwachsene bemühen sich um die berufliche Integration. Eine längerfristige Unterstützung auf dem Niveau der Asylsozialhilfe verschärft prekäre Lebenslagen und erschwert gesellschaftliche Teilhabe und Integration. Besonders problematisch ist dies für Familien mit Kindern sowie Personen, deren Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert ist. Dazu kommt die verstärkte Ungleichbehandlung. Künftig könnten Personen mit derselben Aufenthaltsbewilligung am gleichen Wohnort unterschiedliche Sozialhilfeleistungen erhalten. Zudem würden die bereits heute sehr grossen kantonalen Unterschiede bei der Sozialhilfe im Asylbereich weiter verstärkt.

Wird Völkerrecht gebrochen?

Die Vorlage wirft aber auch aus rechtlicher Perspektive viele Fragen auf, die es für Caritas zunächst zu beantworten gilt. Denn es bestehen erhebliche rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich der Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verpflichtungen, dem Gleichbehandlungsgebot der Bundesverfassung und der bestehenden Gesetzessystematik. Selbst der erläuternde Bericht des Bundes weist auf ungeklärte Rechtsfragen hin.

Caritas Schweiz fordert deshalb, auf die Verordnungsänderung zu verzichten. Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung sollen weiterhin den gleichen Anspruch auf soziale Absicherung haben wie andere Personen mit Aufenthaltsbewilligung. Eine erfolgreiche Integration setzt verlässliche und existenzsichernde Rahmenbedingungen voraus.

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Kontakt

Michael Egli

Leiter Fachstelle Migrationspolitik

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