Réfugiés ukrainiens bénéficiant du statut de protection S
Réfugiés ukrainiens bénéficiant du statut de protection S

Umstrittene Sozialhilfekürzung gefährdet Integration von ukrainischen Geflüchteten

Die Sparmassnahmen des Bundes treffen die Schwächsten

Bund und Kantone wollen ukrainische Geflüchtete zukünftig gänzlich von der üblichen Sozialhilfe ausschliessen. Anders als aktuell im Gesetz festgeschrieben, sollen sie nach Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung nach fünf Jahren weiterhin nur die viel zu tiefen Ansätze der Asylsozialhilfe erhalten. Für die Betroffenen, unter ihnen viele Familien mit Kindern, wäre dies einschneidend. Ihre Perspektive, ab März 2027 eine richtige soziale Absicherung zu haben, wird damit zerstört. Caritas spricht sich klar gegen eine solche Prekarisierung aus und fordert, dass die gesellschaftliche Teilhabe ins Zentrum gestellt wird.

Caritas ist entsetzt darüber, dass das Staatssekretariat für Migration und gewisse Kantone die Sozialhilfe von ukrainischen Geflüchteten, die im Frühjahr 2027 eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten werden, massiv kürzen wollen. Armut zu verhindern oder zumindest zu reduzieren, ist das grosse Ziel unseres Hilfswerks. Darum betonen wir seit Jahren, dass das absolute Existenzminimum der SKOS nicht unterschritten werden darf und für alle Menschen gelten muss, die in der Schweiz leben.

Die Ansätze der SKOS orientieren sich an den Lebensrealitäten und Bedürfnissen der Menschen mit den tiefsten Einkommen in der Schweiz. Auch wenn diese Ansätze knapp bemessen sind und sich am Minimum des Benötigten orientieren, sollen die Ansätze explizit die gesellschaftliche Teilhabe für Menschen ermöglichen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Asylsozialhilfe ist prekär und willkürlich

Für ukrainische Geflüchtete ist dies bisher nicht eingelöst: Personen mit Schutzstatus S erhalten nur die Ansätze der sogenannten Asylsozialhilfe, die unter der üblichen Sozialhilfebeiträgen angesetzt sind. Während die SKOS-Richtlinien eine klare Berechnungsgrundlage haben, ist die Asylsozialhilfe willkürlich festgelegt. Die kantonalen Unterschiede sind enorm.

Die Ansätze sind je nach Wohnort und Familienkonstellation zwischen 10 und 71 Prozent tiefer als in der regulären Sozialhilfe. In Franken sind das für eine Einzelperson pro Tag zwischen 9.70 und 26.80 Franken und für eine vierköpfige Familie zwischen 35 und 62.40 Franken. Das absolute Existenzminimum wird von der SKOS bei 34.90 Franken für eine Einzelperson und 74.65 Franken für eine vierköpfige Familie berechnet.

Personen mit Schutzstatus S erhalten nur die Ansätze der sogenannten Asylsozialhilfe, die unter der üblichen Sozialhilfebeiträgen angesetzt sind. Problematisch sind diese tiefen Ansätze, weil dadurch viele Menschen über eine sehr lange Dauer unter prekären Bedingungen leben müssen.

Problematisch sind diese tiefen Ansätze, weil dadurch viele Menschen über eine sehr lange Dauer unter prekären Bedingungen leben müssen. Die Asylsozialhilfe gilt nämlich nicht nur während des Asylprozesses. Auch Kriegsvertriebene, die meist über Jahrzehnte nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, müssen als vorläufig Aufgenommene mit diesen Ansätzen leben.

Zwar finden viele Geflüchtete eine Arbeit. Oft sind sie aber in Tieflohnbranchen angestellt, oder die gesundheitliche Verfassung oder die Familienkonstellation (beispielsweise von Alleinerziehenden) verunmöglichen eine Anstellung mit einem existenzsichernden Einkommen. Damit erfüllen sie die hohen Anforderungen für einen Wechsel zu einer Aufenthaltsbewilligung nicht und bleiben 10 Jahre und mehr in der vorläufigen Aufnahme gefangen.

Ukrainische Geflüchtete und das Manöver der Kantone

Dass auch ukrainische Geflüchtete mit Schutzstatus S nur die Asylsozialhilfeansätze erhalten, hat Caritas von Anfang an kritisiert. Der Lichtblick für die Betroffenen war bisher, dass sie nach fünf Jahren Schutzstatus in der Schweiz Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten. Allerdings ist diese Aufenthaltsbewilligung an den kollektiven Schutz für ukrainische Geflüchtete gebunden und würde bei einer Änderung der Situation im Herkunftsland ebenfalls aufgehoben.

Zumindest würde aber die Aufenthaltsbewilligung ermöglichen, dass die Schutzsuchenden nach fünf Jahren Zugang zur regulären Sozialhilfe erhalten und damit zu einer sozialen Absicherung, die auf ihre Lebenssituation ausgerichtet ist. So lautete die bisherige gesetzliche Regelung.

Doch nun, wo dieser Statuswechsel für die erste Gruppe ukrainischer Geflüchteter ansteht, soll das nicht mehr gelten. Bei der finanziellen Unterstützung zeichnet sich eine massive Verschärfung ab. Der Bund wird im Rahmen seines Entlastungspakets die Finanzbeiträge an die Kantone für Geflüchtete aus der Ukraine von zehn auf fünf Jahre reduzieren. Die Kantone, die dadurch allein für die Unterstützung aufkommen müssen, haben Widerstand angekündigt.

Sie bekämpfen aber nicht die Kostenverschiebung vom Bund zu den Kantonen. Stattdessen wollen sie den ukrainischen Geflüchteten die Sozialhilfe kürzen - trotz Aufenthaltsbewilligung, trotz gesetzlichem Anspruch und trotz materieller Notwendigkeit. Sie sollen weiterhin nur die viel zu tiefen Ansätze der Asylsozialhilfe erhalten. Der Bundesrat hat nun die Vernehmlassung für diese einschneidende pauschale Sozialhilfekürzung eröffnet. Dies ist für Caritas unverständlich.

Existenzsicherung ist Integrationsförderung

Leidtragende dieses Manövers sind Kriegsvertriebene, die hier leben, einkaufen, oft arbeiten und ihre Rechnungen bezahlen, und das schon seit fünf Jahren. Natürlich können sich Menschen massiv einschränken, wenn sie wissen, dass dies zeitlich befristet ist. Aus unseren Angeboten und Beratungen wissen wir, dass Menschen auf alle nicht zwingenden Ausgaben verzichten, wenn das Geld kaum zum Essen reicht. Und mit teilweise 10 bis 15 Franken pro Tag bleibt kein Spielraum.

Das wirkt sich insbesondere auf Kinder aus, die hier seit fünf Jahren die Schule besuchen, sich mit anderen Kindern täglich vergleichen, aber eben weder fürs Freibad noch für sonstige Aktivitäten Geld zur Verfügung haben. Zu wenig Geld zum Leben heisst aber auch enormer psychischer Stress und birgt die Gefahr von Verschuldung. Beides beeinträchtigt die Integration nachhaltig.

Deshalb ist für Caritas klar: Eine effektive Existenzsicherung ist nicht nur eine solidarische Geste in einer akuten Notsituation, sondern ist elementar für die Integration in die Gesellschaft und das Zusammenleben. Bedürftige Menschen vom gesellschaftlichen Leben auszuschliessen trifft zwar in erster Linie die Betroffenen, hat aber auch einen hohen Preis für die ganze Gesellschaft.

Deshalb fordert Caritas Bund und Kantone auf, auf dieses umstrittene politische Manöver zu verzichten und Schutzsuchenden mit einer Aufenthaltsbewilligung eine existenzsichernde Sozialhilfe zu gewähren.

Michael Egli

Leiter Fachstelle Migrationspolitik

+41 41 419 22 03megli@caritas.ch

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Titelbild: Ankunft von ukrainischen Flüchtlingen im Bundeszentrum Boudry (NE) im Frühjahr 2022. © Ghislaine Heger