

Geschichte des Schweizer Sozialstaates
Gesellschaftliche Umbrüche und politische Kämpfe ebneten den Weg für das heutige System der sozialen Sicherheit. Aus einem ursprünglich kirchlich geprägten Almosensystem entwickelte sich nach und nach der moderne Sozialstaat.
Wichtige Stationen auf dem Weg zum Schweizer Sozialstaat
Vor der Industrialisierung war die Kirche gemeinsam mit lokalen Obrigkeiten für die Armenfürsorge zuständig. Es galt das religiöse Gebot, allen Armen zu helfen. In der Praxis wurde aber zwischen Unterstützungswürdigen (zum Beispiel Waisenkindern und Gebrechlichen) und sogenannt «Arbeitsscheuen» unterschieden. Letztere wurden diszipliniert, abgesondert oder aus der Gemeinde weggewiesen. Mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert wurden immer mehr Menschen aus ihren traditionellen sozialen Netzen herausgerissen. Die «soziale Frage» beantworteten Staat und Gesellschaft vorerst mit punktueller Unterstützung (Fürsorge).
Von einem Schweizer Sozialstaat kann frühestens ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Rede sein. Er entstand im Vergleich mit anderen europäischen Staaten recht spät. Einige sozialpolitische Verbesserungen erfolgten im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts, zum Beispiel der Arbeiterschutz im ersten eidgenössischen Fabrikgesetz von 1877. Vor dem Zweiten Weltkrieg wurden auf Bundesebene die Unfall- und Krankenversicherung für Soldaten (1901), die Unfallversicherung (1918) und die Arbeitslosenversicherung (1924) eingeführt. Das Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung begründete allerdings noch keine umfassende Arbeitslosenversicherung und kein Obligatorium, sondern unterstützte und förderte bestehende private und öffentliche Arbeitslosenkassen finanziell. Die öffentliche Fürsorge entwickelte sich auf kommunaler und kantonaler Ebene in enger Zusammenarbeit mit privaten Wohltätigkeitsorganisationen. Bis heute ist die Sozialpolitik der Schweiz föderal geprägt, dezentral organisiert und weist den privaten Akteuren eine wichtige Rolle zu.
Zentrale Elemente sozialer Sicherheit wurden nach dem 2. Weltkrieg eingeführt. Die AHV (1948) war über Jahrzehnte die wichtigste Säule der Sozialversicherungen für die Armutsbekämpfung. Später folgten die Invalidenversicherung (IV, 1960), Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (1966), die obligatorische Arbeitslosenversicherung (ab 1977 bis 1984), das Obligatorium für die berufliche Vorsorge («2. Säule», 1985), das allgemeine Obligatorium für die Krankenversicherung (1996) und die Mutterschaftsversicherung (2004).
Der Sozialstaat zementiert ein traditionelles Rollenverständnis
Die Struktur des Schweizer Sozialstaats ist nicht geschlechtsneutral ausgestaltet. Soziale Sicherheit stand bis in die 1970er-Jahre ganz im Zeichen der Stärkung eines Familienmodells mit klarer Rollenverteilung zwischen Mann und Frau. Die Leistungssysteme der Sozialversicherungen bauten zum einen auf diesem Modell auf, zum anderen auf einer bruchlosen Erwerbsbiografie von der Lehre bis zur Pensionierung. Die vor allem von Frauen geleistete unbezahlte Betreuungs- und Erziehungsarbeit löst deshalb mit Ausnahme der AHV keine Berechtigung für Leistungsbezüge aus. Dieser blinde Fleck besteht teilweise bis heute. Das zeigt sich vor allem bei der Altersvorsorge der Pensionskassen und im schwach ausgebauten Schutz der Elternzeit.
Die Bedeutung der Armutspolitik im Sozialstaat
Die Bedeutung der Armutspolitik hat sich im modernen Sozialstaat erheblich verändert. Nach dem Zweiten Weltkrieg nährte eine zuvor unbekannte Steigerung des materiellen Wohlstands in den «trente glorieuses» (1945–1975) die Hoffnung, dass Armut weitgehend verschwunden sei. Deindustrialisierung, Globalisierung sowie Veränderungen der Lebens- und Familienformen brachten um die Jahrtausendwende neue Risiken hervor. Diese waren durch die bestehende Ausgestaltung des Sozialstaats nicht ausreichend abgedeckt. Zudem stieg die soziale Ungleichheit seit den 1980er Jahren markant an: Nur bestimmte gesellschaftliche Gruppen konnten von einem sozialen Aufstieg profitieren.
Der Begriff der «Neuen Armut» fasst die Entwicklung seit den 1980er Jahren zusammen: Armut verbreitete sich wieder stärker und traf bestimmte soziale Gruppen in besonderem Masse – beispielsweise alleinerziehende Frauen, Langzeitarbeitslose, Menschen mit geringen Erwerbseinkommen, Teilzeitbeschäftigte und auf Abruf Arbeitende.
In der Schweiz traten die neuen Erscheinungsformen von Armut vor allem während der Wirtschaftskrise der 1990er-Jahre ins öffentliche Bewusstsein. Armutspolitisch wurde die Forderung nach Reformen des Sozialstaats und einer verstärkten «Aktivierungspolitik» laut. Der Ansatz zur (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt prägte zentrale Reformen der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung sowie der kantonal organisierten Sozialhilfe. Arbeitslose sollten in ihren Kompetenzen gefördert werden. In der Sozialhilfe wurden finanzielle Anreize eingeführt, welche die Bezügerinnen und Bezüger belohnen, wenn sie erwerbstätig sind oder sich um ihre soziale Integration bemühen.
Mit diesen Reformen gerieten Schutz- und Anspruchsrechte auf Versicherungs- und Sozialleistungen unter Druck: Finanzielle Unterstützung wurde zunehmend an Gegenleistungen beziehungsweise an einen (tief angesetzten) Lebensbedarf geknüpft. In den 2020er Jahren brachten das Bewusstsein für die Alterung der Gesellschaft, der spürbare Fachkräftemangel und die politisch bereits länger umstrittene Arbeitszuwanderung neue Aspekte in die armutspolitisch relevante Diskussion sozialer Sicherheit.


