

Effektiven menschenrechtlichen Schutz auch für die Ärmsten
Der Bundesrat hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative in die Vernehmlassung geschickt. Caritas Schweiz hat sich zum Vorschlag geäussert.
Ob auf Plantagen, in Textilfabriken oder in unmittelbarer Nähe von grossen Bergbauprojekten: Wenn es zu Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden durch transnational tätige Konzerne kommt, sind die Leidtragenden in den allermeisten Fällen Menschen, die von Armut betroffen sind. In den aktuellen Diskussionen um die Konzernverantwortungsinitiative und den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates setzt sich Caritas Schweiz dafür ein, dass die Interessen dieser vulnerablen Personen ins Zentrum gestellt werden.
In diesem Sinne hat sich Caritas auch in der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Konzernverantwortungsinitiative eingebracht. Mit einem griffigen und wirksamen Gesetzesrahmen kann die Schweiz einen wichtigen Beitrag leisten, um Menschenrechtsverstösse und Umweltschäden durch hierzulande ansässige Unternehmen im Globalen Süden zu verhindern. Damit würde ein wichtiger Beitrag geleistet, um armutsbetroffenen Menschen vor Verstössen zu schützen.
Caritas Schweiz teilt die Einschätzung der Koalition für Konzernverantwortung, dass der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates tragfähige Ansätze enthält, aber zentrale Lücken aufweist, die geschlossen werden müssen. Dies gilt auch in Bezug auf einen wirksamen Schutz der Rechte der betroffenen Menschen. Wir wollen hier beispielhaft drei Punkte herausgreifen:
- Bei der Ausgestaltung der vorgeschlagenen Aufsicht muss sichergestellt werden, dass die von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden betroffenen Personen ausreichend Zugang zu Informationen erhalten.
- Bei der Ausgestaltung der Haftung muss garantiert sein, dass die Verjährungsfristen den realistischen Möglichkeiten entsprechen, sodass armutsbetroffene Personen aus Ländern des Globalen Südens von den Rechtsmitteln in der Schweiz Gebrauch machen können.
- Auch durch die Begrenzung der Verfahrenskosten für Geschädigte auf eine verhältnismässige Höhe kann gewährleistet werden, dass die Betroffenen nicht nur theoretisch, sondern auch faktisch die Möglichkeit haben, ihre Rechte einzuklagen. Nur so kann ein effektiver Zugang zu Rechtsmitteln («access to effective remedy»), wie er in den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte festgeschrieben ist, garantiert werden.
Mit einem Gesetz, welches effektiven Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten gewährleistet, kann die Schweiz bei der Armutsbekämpfung weltweit einen grossen Unterschied machen und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 beitragen.
Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme von Caritas Schweiz zum Vorschlag des Bundesrates:
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Titelbild: © Koalition für Konzernverantwortung
