Caritas sagt nein zu neuen Einschränkungen bei der vorläufigen Aufnahme

Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Kriterium der «Unzumutbarkeit»

Eine neue Gesetzesvorlage soll den Zugang zur vorläufigen Aufnahme einschränken. Besonders verletzliche Menschen wären davon betroffen, obwohl sie auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind. Statt einer Aushöhlung des Schutzes braucht es einen echten Schutzstatus

Wenn Menschen die engen Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention nicht erfüllen, aber eine Rückkehr in ihr Herkunftsland nicht möglich, unzulässig, oder unzumutbar ist, werden sie vorläufig aufgenommen. Die vorgeschlagene Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) zielt nun darauf ab, den Begriff der „Unzumutbarkeit“ enger zu fassen. Neu soll es eine Rückkehr nur noch dann als unzumutbar gelten, wenn der Grund dafür entweder Krieg, Bürgerkrieg, allgemeine Gewalt oder eine medizinische Notlage ist.

Caritas Schweiz spricht sich entschieden dagegen aus. Denn die Gesetzesänderung ist unnötig, da bereits heute klar geregelt ist, dass eine Wegweisung nur dann unzumutbar ist, wenn eine konkrete Gefährdung besteht. Diese konkrete Gefährdung wird im Einzelfall geprüft und durch Gerichte überprüft. Die bisherigen Beispiele im Gesetz sind bewusst offen formuliert, um auch komplexe Lebenssituationen zu berücksichtigen.

Für den Grossteil der vorläufig Aufgenommenen ist Krieg oder Gewalt im Herkunftsland der Grund, warum eine Rückkehr nicht zumutbar ist. Für sie hätte diese Änderung keine Konsequenzen. Es gibt aber auch sehr komplexe Fälle, bei denen viele Faktoren zusammenspielen und die deshalb auf Schutz angewiesen sind. Eine starre Liste kann diesen Realitäten nicht gerecht werden. Mit der Gesetzesänderung würden deshalb äusserst vulnerable Schutzsuchende durch die Maschen fallen und keinen Schutz mehr erhalten.

Anstatt die vorläufige Aufnahme weiter auszuhöhlen, betont Caritas schon lange, dass sie durch einen humanitären Schutzstatus ersetzt werden müsste, um dem Schutzbedarf und den Menschen, die meist langfristig nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, Rechnung zu tragen.

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Titelbild: © Alexandra Wey / Caritas Schweiz