

Caritas lehnt höhere Mindestfranchisen ab
Bundesrat und Parlament wollen die Mindestfranchise erhöhen. Doch eine höhere Mindestfranchise belastet Menschen mit tiefem Einkommen finanziell und erhöht zugleich ihr Risiko, auf ärztliche Leistungen zu verzichten.
Das nationale Armutsmonitoring hält wie viele andere Untersuchungen fest: Einkommensarme Menschen kämpfen stärker mit gesundheitlichen Problemen und gesundheitliche Probleme können in eine Armutsspirale führen.
Gleichzeitig wählen Menschen mit tiefen Einkommen vermehrt die Mindestfranchise von heute 300 Franken. Dies deckt sich mit unseren Erfahrungen aus den Sozialberatungen für armutsbetroffenen Menschen: Sie können sich eine höhere Kostenbeteiligung im Falle einer Krankheit nicht leisten. Dazu gehört ein Teil der 20,7 % der Schweizer Bevölkerung, der eine unerwartete Ausgabe von 2500 Franken nicht begleichen kann.
Der Verzicht auf ärztliche Leistungen aus Kostengründen ist in der Schweiz eine Realität: Laut einer repräsentativen Umfrage haben im Jahr 2022 in den letzten 12 Monaten 18 Prozent der Bevölkerung aus Kostengründen auf einen Arztbesuch verzichtet. Und laut Bundesamt für Statistik (BFS) haben Armutsgefährdete ein höheres Risiko als nicht armutsgefährdete Menschen, auf ärztliche Leistungen zu verzichten. Die Erhöhung der Kostenbeteiligung in Form der Mindestfranchise würde dieses Risiko verschärfen.
Keine weitere Benachteiligung von Armutsbetroffenen
Die Erhöhung der Mindestfranchise hätte direkte Auswirkungen auf das sowieso schon knappe verfügbare Haushaltseinkommen. Dieses ist in letzter Zeit noch stärker unter Druck, weil alltägliche Fixkosten, wie beispielsweise Mieten und Krankenkassenprämien, steigen. Es ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, diese Menschen noch stärker zu benachteiligen.
Vorschlag: Prüfung von einkommensabhängigen Franchisen
Caritas Schweiz stellt sich nicht grundsätzlich gegen eine Kostenbeteiligung der Versicherten. Caritas Schweiz beantragt deswegen, einkommensabhängige Franchisen zu prüfen. Menschen mit tiefen Einkommen könnten demzufolge eine Franchise von 300 Franken zugeteilt bekommen und Menschen mit hohen Einkommen eine Franchise von mindestens 2500 Franken. Ausnahmen für Kinder und chronisch kranke Personen sollen selbstverständlich möglich sein und Menschen mit tiefen Einkommen sollen nicht durch höhere Prämien belastet werden.
Detaillierte Vernehmlassungsantwort zum Download

Vernehmlassungsantwort Mindestfranchise
Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Anpassung der Franchise)
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