

Caritas begrüsst neue Regeln für die Textilsammlung mit einem Vorbehalt
Der Bundesrat möchte das Sammeln von Textilien im Rahmen der Abfallverordnung neu regeln. Caritas begrüsst die Bundesregelung, warnt aber vor Benachteiligung gemeinnütziger Organisationen.
Mit ihrer Kleiderzentrale in Emmen und den regionalen Caritas-Organisationen ist Caritas seit 1970 in der Altkleidersammlung tätig und verbindet dabei ökologischen Nutzen mit sozialem Engagement. Die gesammelten Kleider werden für die Kleider- und Winterhilfe genutzt, wo sie Armutsbetroffene und Asylsuchende beziehen können, sowie in Secondhandläden verkauft. In der Kleiderzentrale werden zudem Angebote der Arbeitsintegration angeboten.
Es ist für Caritas als Non-Profitorganisation darum sehr wichtig, dass mit der vorliegenden Verordnung die Abläufe für gemeinnützige Träger und Hilfswerke im Textilbereich vereinfacht und ihre bisherigen Tätigkeiten nicht erschwert werden.
Wichtiger Schritt für die Kreislaufwirtschaft
Die vorgesehene Lockerung des kantonalen Siedlungsabfallmonopols begrüsst Caritas grundsätzlich. Neu sollen private Anbieter Alttextilien ohne Konzession schweizweit sammeln dürfen. Ein funktionierendes Textilrecycling im Sinne der Kreislaufwirtschaft schont natürliche Ressourcen und verhindert, dass zu viele Alttextilien in den Globalen Süden exportiert werden, wo sie lokale Märkte belasten und Entsorgungsprobleme verursachen können
Gemeinnützige Organisationen dürfen nicht benachteiligt werden
Caritas fordert jedoch, dass die neue Regulierung gemeinnützige Organisationen nicht unverhältnismässig belastet. Ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren für Hilfswerke, die nachweislich primär der Wiederverwendung dienen, wäre ebenso angezeigt wie eine kollektive Bewilligung für Dachorganisationen.
Detaillierte Vernehmlassungsantwort zum Download

Vernehmlassungsantwort VVEA
Vernehmlassung zur Abfallverordnung (VVEA)
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Titelbild: © Annette Boutellier