Caritas Schweiz

Weshalb gibt es viel mehr Armutsbetroffene als Sozialhilfebeziehende?

Sieben Gründe für die Unterschiede zwischen den beiden Statistiken

In der Schweiz sind wesentlich mehr Menschen von Armut betroffen, als es Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe gibt. Wieso ist das so?

Die Armutsgrenze orientiert sich am Existenzminimum der Sozialhilfe. Personen, die Sozialhilfe beziehen, dürften also theoretisch nicht als arm gelten, sprich sie dürften nicht in der Armutsstatistik auftauchen. Und umgekehrt müssten alle Personen, die statistisch gesehen als arm gelten, Sozialhilfe beziehen können. In der Praxis ist das nicht so einfach.

Die Unterschiede zwischen Statistiken zu Armut und Sozialhilfe

  1. Die Armutsstatistik basiert auf einer repräsentativen Befragung und ist eine Stichprobenauswertung (mit Vertrauensintervallen). Die Verbreitung von Armut innerhalb der Stichprobe lässt Aussagen über das Ausmass der Armut in der Gesamtbevölkerung zu. Die Sozialhilfestatistik hingegen basiert auf Administrativdaten (Daten aus Dossiers der Sozialdienste) und ist eine Vollerhebung. Die Sozialhilfestatistik bildet genau ab, wie viele Personen Sozialhilfe beziehen.
  2. Die Sozialhilfe liegt in der Kompetenz der Kantone oder Gemeinden, das heisst die genaue Grenze für den Anspruch auf Sozialhilfe ist regional unterschiedlich. Zudem ist die Sozialhilfe stark am Einzelfall ausgerichtet. Es wird also genau abgeklärt, wie viel Einkommen und Vermögen eine Person hat. Für die Berechnung der Armutsgrenze hingegen werden (standardisierte) statistische Annahmen getroffen, die sich am sozialen Existenzminimum der SKOS orientieren. Folglich ist es möglich, dass eine antragstellende Person kein Anrecht auf Sozialhilfe hat, obwohl sie statistisch gesehen unter die Armutsgrenze fällt.
  3. Asylsuchende, Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen werden in der Armutsstatistik erfasst, wenn sie mehr als ein Jahr in der Schweiz sind und in einem privaten Haushalt leben. In der Sozialhilfestatistik (wirtschaftliche Sozialhilfe) tauchen sie hingegen erst nach fünf respektive sieben Jahren auf, wenn die Zuständigkeit vom Bund zu den Kantonen wechselt. Vorher werden sie in separaten Statistiken für den Asyl- und Flüchtlingsbereich erfasst.
  4. Es gibt eine bedeutende Gruppe von Personen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation Anspruch auf Sozialhilfe hätten, diesen aber nicht geltend machen (Nichtbezug). Diese Personen sind in der Armutsstatistik erfasst (nicht aber in der Sozialhilfestatistik).
  5. Die Armutsstatistik misst nur die Einkommen, nicht aber die Vermögen. Es können also Personen in der Armutsstatistik erfasst sein, die (noch) über Reserven von mehr als 4000 Franken verfügen und deshalb (noch) kein Anrecht auf Sozialhilfe haben.
  6. In der Armutsstatistik betrachten wir den Haushalt als wirtschaftliche Einheit, in der Sozialhilfe kann die Unterstützungseinheit aber vom Haushalt abweichen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei unverheirateten Paaren, die zusammenleben, oder bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern wohnen.
  7. Es gibt aber auch einen Unterschied, der dazu führt, dass Personen eher in der Sozialhilfestatistik auftauchen als in der Armutsstatistik. In dieser wird das Haushaltseinkommen über das ganze Kalenderjahr aufsummiert und mit der Armutsgrenze verglichen. In der Sozialhilfestatistik sind dagegen alle Personen erfasst, die während eines Jahres Sozialhilfe bezogen haben, auch wenn der Bezug nur kurz war.

Titelbild: © Caritas Schweiz