Zugang zu Berufsbildung verbessern
Junge Sans-Papiers und abgewiesene Asylsuchende sollen vereinfacht eine berufliche Ausbildung absolvieren können. Eine Motion forderte weitgehende Erleichterungen. Caritas Schweiz sieht die vorgeschlagenen Massnahmen als einen Schritt in die richtige Richtung, kritisiert aber, dass zentrale Verbesserungsvorschläge aussen vor bleiben.
Der Zugang zu beruflichen Ausbildungen für junge Erwachsene und Jugendliche mit abgelehntem Asylentscheid oder ohne legalen Aufenthalt ‒ sogenannte Sans-Papiers ‒ soll erheblich erleichtert werden. Dies forderte eine Motion der staatspolitischen Kommission des Nationalrates. Konkret sollen die hohen Anforderungen an eine Härtefallregelung erleichtert werden. Ein sehr wichtiges Anliegen, sind die Umstände für diese jungen Menschen doch äusserst prekär. Eine Berufsausbildung im anspruchsvollen Übergang zum Erwachsensein kann ihnen eine Zukunftsperspektive eröffnen.
Die Vorlage strebt mit der Reduktion der Mindestdauer der obligatorischen Schulzeit von fünf auf zwei Jahre und der Verlängerung der Frist, in der ein Härtefallgesuch nach Schulabschluss eingereicht werden kann, wichtige Schritte in die richtige Richtung an. Dennoch bleibt die vorgeschlagene Umsetzung ernüchternd. In zwei wesentlichen Punkten sind keine Verbesserungen vorgesehen. Die Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren für abgewiesene Asylsuchende bleibt bestehen und auch die anonyme Einreichung des Härtefallgesuchs für Sans-Papiers soll nicht weiter gefördert werden. Um den Zugang zur Berufsbildung substanziell zu verbessern, braucht es aber gerade auch bei diesen beiden Punkten weitere Anpassungen.
Positiv ist zu betonen, dass Asylsuchende seit August 2023 bei einem negativem Asylentscheid eine begonnene berufliche Ausbildung beenden dürfen. Ihre Ausreisefrist wird bis zum Ende der Ausbildungszeit verlängert. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Personen nach dem negativen Asylentscheid in die äusserst prekären Nothilfestrukturen geraten. Dies bedeutet meist: Wohnen in Kollektivunterkünften und eine finanzielle Unterstützung weit unter dem absoluten Existenzminimum der Sozialhilfe. Diese Bedingungen passen nicht zur Situation einer jungen Person, die das Bleiberecht für die Dauer der Ausbildung erhält. Sie entsprechen auch in keiner Weise den lernfördernden Bedingungen, die das Absolvieren einer Berufsausbildung erfordert.
Dafür und auch zu weiteren Punkten hat Caritas Schweiz in ihrer Vernehmlassungsantwort Empfehlungen gemacht.
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Titelbild: Eine Berufsausbildung eröffnet Zukunftsperspektiven. © Christine Bärlocher/Ex-Press