Vernehmlassungsantwort zur Anpassung des Familiennachzugs aus Drittstaaten

Für Schweizerinnen und Schweizer gelten strengere Bedingungen was den Familiennachzug aus Drittstaaten anbelangt als für EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger, die in der Schweiz leben. Caritas Schweiz befürwortet die vorgeschlagene Gesetzesänderung und damit die Beseitigung dieser Ungleichbehandlung.

Das Schweizer Migrationsrecht macht einen wesentlichen Unterschied zwischen Bürgerinnen und Bürgern eines EU- oder EFTA-Staates und allen anderen Staatsangehörigen, die aus sogenannten Drittstaaten kommen. Dies hat unter anderem zur Folge, dass es aktuell für Schweizerinnen und Schweizer, die mit einer Person aus einem Drittstaat verheiratet sind, nicht möglich ist Stiefkinder, eigene erwachsene Kinder oder Schwiegereltern in die Schweiz nachzuziehen. Wäre die gleiche Person aus dem Drittstaat aber mit einer in der Schweiz lebenden EU-Bürgerin oder einem EU-Bürger verheiratet, wäre dies möglich. Diese Ungleichbehandlung fusst darauf, dass der Familiennachzug aus Drittstaaten für EU und EFTA-Staatsangehörige im Freizügigkeitsabkommen (FZA) geregelt ist, während für Angehörige von Schweizerinnen und Schweizern das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) massgebend ist.

Mit der vorgeschlagenen Angleichung des AIG an das FZA würde eine Forderung umgesetzt, die Caritas bereits 2017 im Positionspapier «Dem Recht auf Familienleben Nachachtung verschaffen» stellte. Konkret könnten neu eigene Kinder sowie Kinder von Ehegattinnen und Ehegatten aus Drittstaaten, beispielsweise aus Kanada, Senegal oder Albanien, bis zum 21. Lebensjahr nachgezogen werden. Für Kinder über 21 Jahre und Eltern aus Drittstaaten wäre dies ebenfalls möglich, sofern für deren Unterhalt gesorgt ist. Die Abschaffung der Fristen, innerhalb derer Familienangehörige nachgezogen werden müssen, sind eine weitere wichtige Verbesserung. Zudem müsste die Familie nicht mehr zwingend im gleichen Haushalt leben, was zu weniger aufenthaltsrechtlichen Abhängigkeiten von der Ehepartnerin oder dem Ehepartner führen würde.

Caritas begrüsst die vorgeschlagene Gesetzesänderung ausdrücklich. Gleichzeitig betont sie, dass es beim Familiennachzug insbesondere für ausländische Personen mit geringem Einkommen, vorläufig Aufgenommenen, Kinderflüchtlingen und Familien, die durch das Dublin-Abkommen getrennt wurden, noch viel Reformbedarf gibt. Caritas fordert, dass auch hier Hürden abgebaut werden und auf Fristen verzichtet wird.

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Titelbild: © Thomas Plain