Zwei Männer lösen ein Bahnticket.
Zwei Männer lösen ein Bahnticket.

Reiseverbot für Kriegsvertriebene

Caritas kritisiert die unverhältnismässigen Einschränkungen

Der Bundesrat will das vom Parlament beschlossene Reiseverbot für Menschen mit vorläufiger Aufnahme und vorübergehendem Schutz umsetzen. Geflüchtete aus der Ukraine sollen weiterhin davon ausgenommen werden. Caritas wiederholt in ihrer Stellungnahme die Kritik am Reiseverbot für Menschen, die unseren Schutz brauchen. Warum sie die Schweiz nicht verlassen dürfen, ist nicht nachvollziehbar und schränkt die Betroffenen massiv ein.

Bereits 2021 beschloss das Parlament, Auslandreisen für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Menschen mit vorübergehendem Schutz (mit Schutzstatus S) per Gesetz zu verbieten. Dies sowohl für Reisen ins Herkunftsland als auch in alle anderen Länder, inklusive der Nachbarländer der Schweiz.

2022 wurde der Schutzstatus S erstmals für ukrainische Geflüchtete aktiviert. Da sich Ukrainerinnen und Ukrainer innerhalb des Schengenraums frei bewegen können, steht dies im Widerspruch zur geplanten Gesetzesänderung. Aus diesem Grund wartete der Bundesrat mit der Inkraftsetzung des Gesetzes zu. Nun hat er in zwei Vernehmlassungsvorlagen präsentiert, wie er dies umsetzen will. Ukrainische Schutzsuchende sollen durch eine Sonderregelung auch weiterhin reisen dürfen, während für alle anderen ein grundsätzliches Verbot gilt, mit wenigen sehr spezifischen Ausnahmen.

Ein Reiseverbot ist nicht nachvollziehbar

Caritas lehnt das Reiseverbot für Kriegsvertrieben entschieden ab. Denn Menschen, die in der Schweiz mit einer vorläufigen Aufnahme oder dem vorübergehenden Schutz leben, sind auf den Schutz der Schweiz angewiesen. Vorläufig Aufgenommene stammen zum grössten Teil aus Gewalt- und Kriegsgebieten wie Afghanistan, Somalia oder Syrien, in die sie meist über Jahrzehnte nicht zurückkehren können. Sie werden daher in der Schweiz bleiben.

Mittlerweile gibt es einen breiten Konsens, dass es im Interesse aller ist die Integration von vorläufig Aufgenommenen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt voranzubringen. Mit der Integrationsagenda haben Bund und Kantone daher auch die Integrationsförderung deutlich ausgebaut. Die Ergebnisse sind bemerkenswert: So erhöhte sich die Erwerbsquote spürbar und auch die Anzahl Jugendlicher in Ausbildung nahm zu. Warum diese Menschen, deren Zukunft in der Schweiz ist und die am Leben hier teilhaben sollen, nicht ins angrenzende Ausland reisen dürfen, ist nicht nachvollziehbar. Für die Schweiz ist kein Nachteil erkennbar, für die Betroffenen ist es aber einschneidend. Denn Familienangehörige und Freunde von Kriegsvertriebenen leben aufgrund der Flucht oft auf viele verschiedene Staaten verteilt.

Reisefreiheit mit Schutzstatus funktioniert

Dass Schutzstatus und Reisefreiheit keine Widersprüche sind, zeigt sich nicht nur bei anerkannten Flüchtlingen, die sich mit Ausnahme von Reisen ins Heimatland grundsätzlich frei bewegen dürfen. Auch die Reisefreiheit von Schutzsuchende aus der Ukraine im Schengenraum hat sich bewährt. Zu diesem Schluss kommt auch der Bundesrat, weshalb er keinen Grund für neue Einschränkungen für Ukrainerinnen und Ukrainer sehe. Was aber für Schutzsuchende aus der Ukraine gilt, gilt auch für alle anderen Kriegs- und Gewaltvertriebenen. Hier eine Unterscheidung zu machen ist willkürlich. Die Bewegungsfreiheit ist ein wichtiges Gut und soll so wenig wie möglich eingeschränkt werden.

Forderung nach einem echten humanitären Schutzstatus

Bei der vorgesehenen Umsetzung des Reiseverbotes gibt es nur ganz wenige Ausnahmen. Caritas fordert daher zumindest den vorhandenen Spielraum bestmöglich zugunsten von Schutzsuchenden zu nutzen und klare Vorgaben zu machen, wie lange ein Bewilligungsverfahren für Reiseanträge dauern darf. Mittelfristig fordert Caritas aber einen einheitlichen humanitären Schutzstatus für alle Kriegs- und Gewaltvertriebenen zu schaffen. Dieser muss dem Schutzbedarf gerecht werden und darf auch die Bewegungsfreiheit nicht unnötig einschränken.

Detaillierte Vernehmlassungsantworten zum Download

Vernehmlassungsantwort Änderung Ausführungsverordnungen

Vernehmlassungsantwort Änderung Ausführungsverordnungen

Vernehmlassung zur Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Einschränkungen für Reisen ins Ausland (RDV, VZAE, VEV, VVWAL und AsylV 1)

Download (pdf, 303 KB)
Vernehmlassungsantwort Änderung AIG

Vernehmlassungsantwort Änderung AIG

Vernehmlassung zur Änderung des AIG: Sonderregelung für Reisen ins Ausland für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S

Download (pdf, 228.37 KB)

Weitere Informationen

Titelbild: © Severin Nowacki