Keine sichere Rückkehr in die Ukraine absehbar

Bundesrat verlängert den Schutzstatus S um ein weiteres Jahr

Nachdem bereits die Europäische Union den Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete verlängerte, zieht nun auch die Schweiz nach. Ein wichtiger Entscheid für die Betroffenen und ein klares Zeichen, dass eine Rückkehr in die Ukraine aktuell nicht absehbar ist.

Der Schutzstatus S wurde erstmals im März 2022 für ukrainische Schutzsuchende angewandt. Diesen Schutzstatus hat der Bundesrat nun zum zweiten Mal um ein Jahr verlängert, bis März 2025. Damit folgt die Schweiz der Europäischen Union, die die Verlängerung bereits Ende September verkündete.

Auch wenn es nach reiner Formsache klingen mag, so ist dieser Entscheid für die Betroffenen von grosser Bedeutung. Sie haben nun die Gewissheit, dass sie weiterhin auf den Schutz der Schweiz zählen können. Wichtig ist der Entscheid aber auch für Arbeitgebende und potenzielle Lehrbetriebe. Sie haben nun die Sicherheit, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit einem S-Ausweis nicht bereits in einigen Monaten wieder ausscheiden oder Lernende ihre Lehrstelle im Sommer gar nicht antreten können. In diesem Zusammenhang wurden bereits wichtige Weichen gestellt. So können Lernende mit Schutzstatus S eine angefangene Lehre in jedem Fall in der Schweiz beenden. Der Bundesrat hat sich zudem kürzlich positiv geäussert, den Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Schutzstatus S weiter zu erleichtern.

Ein klares Zeichen, dass eine Aufhebung nicht zur Debatte steht

Über diese unmittelbaren Auswirkungen hinaus muss der Entscheid zur Verlängerung aber auch als klares Zeichen verstanden werden, dass in der Ukraine aktuell leider nichts auf einen baldigen Frieden hindeutet. Dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Oktober das provisorische Aufhebungskonzept zum Schutzsstatus S veröffentlicht hat, widerspricht dem nicht. Der Bund muss sich frühzeitig Gedanken zu allen Szenarien machen. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Aufhebung aktuell nicht zur Debatte steht. So wird auch im Konzept betont, dass sich dafür die Lage in der Ukraine grundlegend verändern müsste und kein unzumutbares Risiko mehr bestehen darf. Davon sind wir weit entfernt.

Zwingende Voraussetzungen für eine Aufhebung definieren

Was aber wäre so eine grundlegende Veränderung, die die Sicherheit in der Ukraine gewährleistet? In den 1990er Jahren, bei den kollektiven Aufnahmen von Geflüchteten aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo war es einerseits ein Friedensvertrag andererseits internationale Friedenstruppen, die den Frieden sicherten. Im provisorischen Konzept wird ein fiktives Basisszenario von einem eingeschlafenen Stellungskrieg beschrieben. Wie in einem solchen Szenario Sicherheit gewährleistet werden kann, ist angesichts des Potenzials des russischen Bombenarsenals schwer zu verstehen. Aus Sicht der Caritas ist es daher wichtig, Voraussetzungen zu definieren, die zwingend erfüllt sein müssen, um von einem gesicherten Frieden in der Ukraine auszugehen. Ohne ein von allen Seiten anerkanntes Friedensabkommen oder vergleichbare Sicherheiten ist an eine forcierte Rückkehr nicht zu denken.

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Titelbild: © Philipp Spalek/Caritas Deutschland