

Humanitäre Hilfe in Gaza mit grossen Hindernissen konfrontiert
Die humanitäre Lage in Gaza hat sich seit dem Waffenstillstand und der UNO-Resolution nur unwesentlich gebessert. Nach wie vor gelangen viel zu wenige Hilfsgüter nach Gaza, um den Bedarf zu decken. Die Schweiz muss sich für Verbesserungen einsetzen.
Aktuell gelangen zwar weiterhin Hilfsgüter nach Gaza, aber die Versorgung der Zivilbevölkerung ist stark eingeschränkt. Gemäss dem internationalen NGO-Konsortium AIDA stecken zurzeit Hilfsgüter im Wert von gegen 50 Millionen Dollar an Grenzübergangen und in Lagerhäusern fest und können nicht nach Gaza gebracht werden. Es handelt sich dabei um Lebensmittel, medizinische Güter, Hygieneartikel und Material für provisorische Unterkünfte.
Dies widerspricht der Absicht des Waffenstillstandsabkommens, das unter anderem das Ziel festschreibt, die katastrophale Versorgungslage der Bevölkerung zu verbessern. Angesichts des bevorstehenden Wintereinbruchs ist es enorm wichtig, dass möglichst viele Hilfsgüter nach Gaza gebracht werden können, um die notleidende Bevölkerung versorgen zu können. Genau jetzt fordern die israelischen Behörden, dass sich Nichtregierungsorganisationen erneut registrieren. Das behindert ihre Arbeit, denn die Registrierung ist ein langwieriger Prozess und wird restriktiv gehandhabt. Gewisse Hilfsgüter dürfen nicht eingeführt werden, so etwa Materialien für temporäre Unterkünfte oder für die Verbesserung der Hygienesituation. Zudem ist auch die eingeschränkte Zahl der Zugänge und Routen nach Gaza ein grosses Hindernis.
Caritas begrüsst, dass die Schweiz ihren Beitrag für die humanitäre Hilfe in Gaza erhöht. Sie erwartet von der Schweizer Regierung, dass sie die israelische Regierung klar dazu auffordert, die humanitäre Versorgung zu ermöglichen und deren Zugang nicht zu behindern. Dazu zählt:
- Die Öffnung zusätzlicher Grenzübergänge und Routen sowie flexiblere Zeiten für Hilfsgütertransporte durch von der israelischen Armee kontrolliertes Gebiet.
- Eine deutliche Erhöhung der Anzahl von zugelassenen Hilfstransporten.
- Eine Zulassung von momentan nicht zugelassenen Hilfsgütern wie etwa vorgefertigten Latrinen, Zelten, Gabelstaplern und Lastwagen.
- Die Genehmigung, die Wasser- und Hygieneeinrichtungen in dicht bevölkerten Gebieten in Gaza instand zu stellen.
- Die Pausierung des neuen Registrierungsprozesses, der die Arbeit von internationalen NGOs stark einschränkt.
Die Arbeit von internationalen NGOs muss dringend zur Wirkung kommen. Sie haben die Kapazitäten, lebensrettende Hilfsmassnahmen durchzuführen, wenn sie nicht – wie dies im Moment geschieht – daran gehindert werden.
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Titelbild: Nach wie vor gelangen nur sehr wenige Hilfsgüter nach Gaza und die Verteilung gestaltet sich weiterhin als äusserst schwierig. © CRS