Les cartes de paiement restreignent fortement la marge de manoeuvre des personnes demandeuses d’asile et compliquent leur quotidien, tout en n’apportant que peu d’utilité concrète aux cantons. Sur l’image: le Centre fédéral pour requérants d’asile de Boudry.
Les cartes de paiement restreignent fortement la marge de manoeuvre des personnes demandeuses d’asile et compliquent leur quotidien, tout en n’apportant que peu d’utilité concrète aux cantons. Sur l’image: le Centre fédéral pour requérants d’asile de Boudry.

Eine unwürdige Praxis für Armutsbetroffene

Warum Bezahlkarten für Asylsuchende ein Irrweg sind 

Verschiedene Kantone führen Bezahlkarten für Asylsuchende ein. Sie wollen damit den Bezug von Bargeld einschränken und so das Senden von Geld ins Ausland verhindern. Dies ist Symbolpolitik, die für die Betroffenen allerdings sehr reale Konsequenzen hat. Caritas Schweiz sieht damit grundsätzliche Standards einer würdigen und zeitgemässen Existenzsicherung verletzt.

Die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende wurde in den letzten Jahren viel diskutiert. Einige Kantone haben bereits eine Einführung beschlossen. Es gibt offensichtliche Vorteile: Eine Karte als zusätzliches Bezahlmittel kann die Flexibilität beim Einkauf erhöhen, besseren Schutz vor Diebstahl bieten und die Auszahlungen für die Behörden effizienter gestalten. Mit der Absicht, den Zugriff einzuschränken und die Kontrolle zu erweitern, werden diese Vorteile aber in grosse Nachteile für die Betroffenen umgekehrt.

Kein Bargeld, weniger Flexibilität für Armutsbetroffene

So soll der Bezug von Bargeld mit der Einführung der Bezahlkarte stark limitiert werden, um «Zweckentfremdung» zu verhindern. Insbesondere soll die Überweisung ins Ausland verunmöglicht werden. Argumentiert wird mit den vielen Rücküberweisungen von Ausländerinnen und Ausländern an ihre Familien. In den allermeisten Fällen haben diese Personen aber ein Einkommen und stehen nicht im Asylprozess. Es gibt keinerlei Hinweise, dass diese Überweisungspraxis auf Asylsuchende, die Sozialhilfe beziehen, übertragbar ist oder sie überhaupt Geld ins Ausland überweisen.

Klar ist aber, dass die Asylsozialhilfe keinerlei Spielraum lässt, um solche Überweisungen zu tätigen. Denn die Asylsozialhilfe liegt auf einem sehr tiefen Niveau und beträgt in einigen Kantonen weniger als 10 Franken pro Person und Tag. Dies reicht kaum zum Überleben, geschweige denn für Geldüberweisungen. Mit einer Bezahlkarte Rücküberweisungen verhindern zu wollen, erweist sich daher in Realität als Symbolpolitik.

Für die Betroffenen sind die Nachteile schwerwiegend: Wer mit wenig Geld leben muss, weiss wie wichtig die grösstmögliche Flexibilität bei der Geldverwendung ist. Dies kann beispielsweise erforderlich sein, um in günstigen Kleinläden oder Second Hand einzukaufen, wenn es gerade ein Angebot gibt, bei dem sich einige Franken sparen lassen. Auch wenn heute die meisten Läden Karten akzeptieren, ist dies noch längst nicht flächendeckend der Fall.

Einschränkung der Selbstbestimmung und Würde

Neben der Bargeld-Einschränkung wird mit der Bezahlkarte aber auch eine weitreichende Kontrolle angestrebt, wofür das Geld ausgegeben wird. Die eigenständige Einteilung des Grundbedarfs ist aber ein zentraler Bestandteil einer zeitgemässen und menschenwürdigen Armutspolitik. Dass die Befürworter der Bezahlkarte sich durch die Prüfung der Abrechnungen versprechen, die genaue Verwendung der Gelder nachzuvollziehen, läuft dem diametral entgegen. Auch die diskutierten regionalen oder geschäftsspezifischen Einschränkungen gehen in diese Richtung. Diese Art der Kontrolle erinnert an Vorstellungen einer längst überholten Armenfürsorge und muss in einem modernen Wohlfahrtsstaat verhindert werden.

Caritas plädiert für Problemlösung statt Symbolpolitik

Als Argument für die Bezahlkarte wird immer auch das Bestreben genannt, den Aufenthalt für Geflüchtete nicht zu attraktiv zu gestalten. Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass sie ihre Zielländer vornehmlich wegen des ausgebauten Sozialhilfesystems aussuchen. Das trifft nicht zu. Geflüchtete suchen Orte, wo sie sich ein sicheres Leben vorstellen können, wo sie allenfalls Beziehungen haben, sich Chancen auf eine Arbeitsstelle erhoffen und nicht, wo es die besten Sozialhilfemodelle gibt.

Anstatt viel Geld in die Entwicklung und den Betrieb von problematischen Bezahlkartensystemen zu investieren, wäre es sinnvoller, das Geld beim Ausbau der heute viel zu tief angesetzten Asylsozialhilfe einzusetzen. Denn eine würdevolle Existenzsicherung hat zum Ziel, armutsbetroffene Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihre Integration zu fördern, anstatt ihnen den Alltag noch schwieriger zu machen. Von einer erfolgreichen Integration profitieren im Endeffekt alle.

Verschiedene Kantone haben aber bereits entschieden, ein Bezahlkartensystem einzuführen. Die Caritas plädiert dafür, dass sie den Bargeldbezug nicht einschränken, die Kontrollen der Verwendung von Geldbeträgen an den Praktiken der regulären Sozialhilfe orientieren und digital unerfahrenen Geflüchteten Alternativen zur Bezahlkarte anbieten.

Geschrieben von Michael Egli, Leiter Fachstelle Migrationspolitik, Caritas Schweiz

Gerne vermitteln wir Interviews und beantworten Medienanfragen: medien@caritas.ch

Weitere Informationen

Titelbild: Bezahlkarten engen den Handlungsspielraum von Asylsuchenden stark ein und erschweren ihren Alltag – zugleich bringen sie den Kantonen kaum einen praktischen Nutzen. Im Bild: Das Bundesasylzentrum Boudry.