Bundesasylzentrum in Boudry
Bundesasylzentrum in Boudry

Bundesasylzentren: Neue Praxis schwächt den Rechtsschutz

Eingeschränkter Zugang zu medizinischen Informationen

Die rechtlichen Vertreterinnen und Vertreter von Asylsuchenden haben seit Oktober 2025 keinen Zugang mehr zu den medizinischen Protokollen ihrer Klienten. Das erschwert den Zugang zu zentralen Informationen – mit potenziell gravierenden Folgen für faire Asylverfahren.

Wer in einem Bundesasylzentrum gesundheitliche Probleme hat, kann sich vor Ort an Pflegefachpersonen wenden. Sie bieten täglich Sprechstunden an und überweisen die Asylsuchenden bei Bedarf an eine Ärztin oder einen Arzt. Alle unternommenen Schritte werden dabei genau dokumentiert.

Diese sogenannten Pflegeprotokolle sind auch für den Rechtsschutz, wie ihn Caritas Schweiz in der Westschweiz leistet, von Bedeutung. Sie sind eine zentrale Informationsquelle, um gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen – insbesondere solche, die den Ausgang eines Asylverfahrens beeinflussen können.

Seit dem 1. Oktober 2025 leitet das Staatssekretariat für Migration (SEM) in den Bundesasylzentren der Westschweiz die Berichte allerdings nicht mehr an den Rechtsschutz weiter. Die entsprechende Praxis wurde geändert, was grundlegende Fragen aufwirft.

Gesundheitszustand als Schlüsselfaktor im Verfahren

Der Gesundheitszustand kann für den Ausgang eines Asylgesuchs entscheidend sein. Schwere Erkrankungen, psychische Belastungen oder Spätfolgen von Flucht und Verfolgung können dazu führen, dass ein Gesuch vertieft geprüft, auf eine Überstellung nach Dublin-Abkommen verzichtet oder eine Wegweisung ausgesetzt wird. Entsprechend sind die Asylsuchenden verpflichtet, gesundheitliche Probleme von Beginn an geltend zu machen. Umgekehrt ist das SEM angehalten, die relevanten medizinischen Aspekte vollständig abzuklären.

In der Praxis spielten die Pflegeprotokolle für den Rechtsschutz eine Schlüsselrolle. Sie dokumentierten kontinuierlich den gesundheitlichen Zustand der Bewohnerinnen und Bewohner in den Zentren – zeitnah und niederschwellig. Gerade im beschleunigten Verfahren, das innert weniger Wochen abgeschlossen wird und einen Aufenthalt von maximal 140 Tagen vorsieht, waren solche frühen Hinweise entscheidend. Rechtsvertretungen konnten so Symptome rasch erkennen, besondere Vulnerabilitäten belegen und bei Bedarf zusätzliche medizinische Abklärungen anstossen.

Wenn wichtige Informationen zu spät vorliegen

Zeit ist dabei ein entscheidender Faktor. Denn die medizinische Versorgung in den Bundesasylzentren folgt einem Triage-Modell: Erste Anlaufstelle ist die Krankenstation, komplexere Fälle werden an Ärztinnen und Ärzte überwiesen, die ihrerseits weitere Abklärungen veranlassen können. Dieses mehrstufige System – kombiniert mit Wartezeiten für Termine – führt häufig dazu, dass medizinische Befunde erst nach Wochen oder Monaten vorliegen.

Hinzu kommt, dass der Rechtsschutz von Caritas Schweiz weder die Ärztinnen und Ärzte noch die Krankenstation kontaktieren darf. Bislang kompensierten die Pflegeprotokolle diese Einschränkung, indem sie eine unmittelbare und kontinuierliche Dokumentation lieferten. Ohne sie stehen den Rechtsvertretungen nun oft erst spät erstellte Arztberichte zur Verfügung.

Die Folge: Gesundheitsrelevante Aspekte können nicht mehr rechtzeitig erkannt und ins Verfahren eingebracht werden. Asylsuchende verlieren damit faktisch die Möglichkeit, frühzeitig substanzielle medizinische Angaben vorzulegen. Das stellt zentrale Verfahrensgarantien infrage – insbesondere das rechtliche Gehör. Denn wie soll ein Verfahren effektiv verteidigt werden, wenn primäre medizinische Informationen nicht mehr zur Verfügung stehen?

Risiken für besonders verletzliche Personen

Besonders gravierend sind die Auswirkungen für vulnerable Personen. Psychische Erkrankungen, etwa infolge traumatischer Erfahrungen, werden häufig erst nach einer gewissen Zeit sichtbar, wenn Vertrauen zu Bezugspersonen aufgebaut wurde. Ohne frühe Hinweise aus den Pflegeprotokollen besteht die Gefahr, dass solche Befunde erst erkannt werden, wenn bereits ein Asylentscheid vorliegt.

In solchen Fällen bleibt oft nur der Weg über ein langwieriges, ausserordentliches Verfahren, um neue medizinische Erkenntnisse nachträglich geltend zu machen. Diese sind jedoch komplex, zeitaufwendig und für die Betroffenen belastend – und dienen letztlich dazu, ein Informationsdefizit zu kompensieren, das zu Beginn des Verfahrens entstanden ist.

Die Praxisänderung wirft auch grundsätzliche Fragen zur Vereinbarkeit des beschleunigten Asylverfahrens mit medizinischen Abläufen auf. Verlässliche Diagnosen benötigen Zeit – Zeit, die im Asylverfahren oft fehlt. Ohne schriftliche Hinweise auf erste Symptome besteht die Gefahr, dass Entscheide getroffen werden, bevor gesundheitliche Probleme überhaupt erkannt oder ausreichend dokumentiert sind.

Geschrieben von Sofia Nicolas-Amazzough, Verantwortliche Rechtsschutz, Bundesasylzentren der Romandie, Caritas Schweiz

Der Bund hat Caritas Schweiz mit der Rechtsberatung und Rechtsvertretung in der Westschweiz beauftragt. Im Tessin und der Deutschschweiz führt die Caritas dieses Mandat in Zusammenarbeit mit SOS Ticino aus.

Interviewanfragen und weitere Informationen: medien@caritas.ch

Weitere Informationen zu Asylverfahren in der Schweiz

Titelbild: Das Bundesasylzentrum in Boudry: Hier ist die Caritas für die Rechtsberatung und Rechtsvertretung zuständig. © Fabrice Boulé