Rückkehrberatung

Es gehört zu einer humanen und konsequenten Migrationspolitik, dass Asylsuchende und Flüchtlinge beraten und unterstützt werden, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren möchten oder müssen. Sowohl bei einer freiwilligen als auch bei einer pflichtgemässen Rückkehr im Fall eines negativen Asylentscheids müssen mit den Betroffenen Perspektiven für den Neustart im Heimatland erarbeitet werden, damit eine Rückkehr in Würde garantiert werden kann. Mit der Rückkehrberatung und den Rückkehrhilfen wurden dazu die nötigen Voraussetzungen geschaffen.
Was ist Rückkehrhilfe?
Die Rückkehrhilfe verbessert die Chancen auf eine erfolgreiche Zukunft im Herkunftsland. Sie orientiert sich sowohl an der Bereitschaft der Personen zur Rückkehr als auch an den individuellen Bedürfnissen. Die Angebote der Rückkehrhilfe umfassen folgende Leistungsbereiche:
Information und Vernetzung
Neben der Beratung und Organisation der Rückkehr ist die Rückkehrberatungsstelle (RKB) für eine frühzeitige, gezielte und regelmässige Information der Asylsuchenden betreffend Asylverfahren und Rückkehrhilfe verantwortlich. Dies wird durch allgemeine Informationsveranstaltungen, schriftliche Informationen und persönliche Beratung gewährleistet. Mit Behörden und Institutionen steht die Rückkehrberatungsstelle im regelmässigen Dialog und führt Veranstaltungen bei externen Stellen durch.
Beratung
Das Ziel ist zunächst die Schaffung einer Vertrauensbasis, in der ein produktives Gespräch über die Rückkehr ins Heimatland stattfinden kann. In der weiteren Beratung werden die Voraussetzungen, Bedürfnisse und Perspektiven der interessierten Personen genau abgeklärt. Je nach individueller Situation wird eine finanzielle und medizinische Rückkehrhilfe organisiert sowie individuelle Projekte zur Erleichterung der Reintegration ausgearbeitet. Die Projekthilfe fokussiert sich hierbei auf die Bereiche der beruflichen Reintegration, der Aus- und Weiterbildung sowie der Unterstützung beim Finden von Wohnraumlösungen. Zusätzlich bietet die RKB Unterstützung bei finanziellen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit AHV und Pensionskasse. Auch bei Fragen betreffend Transport und Verzollung, Beschaffung der Reisedokumente und Organisation der Reise gibt die RKB Antworten und vermittelt gegebenenfalls an die richtigen Stellen.
Die Rückkehrberatungsstelle der Caritas
Caritas Schweiz führt im Auftrag der Kantone Obwalden, Schwyz und Zug eine Rückkehrberatungsstelle. Die Aufwendungen werden vom Bund im Rahmen von Vorgaben den Kantonen vergütet, welche wiederum für die Kosten der Caritas Schweiz aufkommen. Für die Arbeit im Rückkehrbereich werden keine Spendengelder verwendet.
Caritas Schweiz
Rückkehrberatungsstelle
Bahnhofstrasse 1
CH-6410 Goldau
Dienstag bis Freitag
8.30-12.00 / 13.30 - 16.30
Tel: +41 41 859 00 59
rkb @caritas .ch
Externe Beratungsstellen
Obwalden
Abteilung Migration
St. Antonistrasse 4
6060 Sarnen
Termine nur auf Anfrage
Schwyz
Amt für Migration SZ
Steistegstrasse 13
6431 Schwyz
Freitag, 13.30-16.00
Zug
Amt für Migration
Aabachstrasse 1
6301 Zug
Donnerstag, 09.00-11.45
Bitte vereinbaren Sie an allen Standorten Termine im Voraus
Rückkehrberatung
Peter Haller
Leitung
phaller @caritas .ch
Andreas Ackermann
Berater
aackermann @caritas .ch