Rechtsvertretung für Asylsuchende im beschleunigten Verfahren

Nach einer Pilotphase im Kanton Zürich und in der Westschweiz wird seit März 2019 das beschleunigte, dezentralisierte Asylverfahren schweizweit umgesetzt. Alle Verfahrensschritte finden neu unter einem Dach in einem Bundesasylzentrum statt. Nur noch für erweiterte Verfahren werden Asylsuchende an die Kantone überwiesen.
Information, Beratung, Vertretung
Jede asylsuchende Person erhält neu unmittelbar nach ihrer Ankunft in einem Bundesasylzentrum kostenlos eine Rechtsvertreterin und einen Berater an ihre Seite. Beide begleiten den Asylsuchenden oder die Asylsuchende während des ganzen Verfahrens. Sie informieren über Rechte und Pflichten und vertreten die asylsuchende Person.
Die Beratenden und die Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter verpflichten sich dazu, vorurteilslos zu agieren, die Menschenwürde der asylsuchenden Personen zu achten und gegenüber asylpolitischen und religiösen Fragen neutral zu bleiben. Das Ziel ist eine ausgewogene, effiziente Rechtsvertretung trotz der Beschleunigung des Verfahrens.
Caritas Schweiz übernimmt in der Westschweiz und im Tessin/der Zentralschweiz
In zwei der sechs Asylregionen hat der Bund Caritas Schweiz mit der Beratung und Rechtsvertretung beauftragt:
Zudem haben die Rechtsberatungsstellen von Caritas Schweiz die Zulassung vom Bund für die Rechtsvertretung im erweiterten Verfahren in den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug, Uri, Freiburg und Jura erhalten.
Caritas Schweiz
Claudia Miserez
Abteilung Rechtsberatung und -vertretung
Adligenswilerstrasse 15
CH-6002 Luzern
Tel: +41 79 757 43 49
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