

Rechtsberatung Asyl- und Ausländerrecht
Geflüchtete, verfolgte und/oder bedrohte Menschen sollen in der Schweiz angemessenen Schutz erhalten. Caritas Schweiz gibt diesen Menschen eine Stimme und setzt sich für faire Verfahren ein. Zu diesem Zweck bietet Caritas Schweiz den Betroffenen in den zentralschweizer Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug sowie in Freiburg, Jura und Neuenburg Rechtsberatung und Rechtsschutz im Asyl- und Ausländerrecht an. Die Caritas nimmt zudem regelmässig Stellung zu Fragen des Asyl- und Ausländerrechts und setzt sich für eine Gesetzgebung im Einklang mit den geltenden Menschenrechten und humanitären Prinzipien ein.
Was wir tun
Die Rechtsberatungsstellen helfen Menschen bei ihren Asylverfahren, in Fragen der Anerkennung als staatenlose Person, bei Familienzusammenführungen, im Falle eines Widerrufs oder einer Änderung der Aufenthaltsbewilligung, in Härtefällen oder auch beim Kantonswechsel. Die Erstberatung erfolgt kostenlos. Weitere Beratungen und die Übernahme von Mandaten erfolgen gemäss Richtlinien der Caritas.
Caritas Schweiz setzt sich für anerkannte Flüchtlinge mit schweren physischen oder psychischen Gesundheitsproblemen ein. Diese Menschen befinden sich in der Regel in einer prekären Lage, da sie keine Arbeitsstelle finden, die mit ihren Einschränkungen vereinbar ist. Ohne rechtlichen Beistand haben sie zudem kaum eine Chance, je als invalid anerkannt zu werden.
An den Rechtsberatungsstellen Freiburg, Jura und Neuenburg unterstützt Caritas Schweiz diese Menschen bei den komplexen Angelegenheiten rund um die Invalidenversicherung.
Im Jahr 2019 wurde in der Schweiz das neue Asylverfahren eingeführt. Seit dann haben die Rechtsberatungsstellen von Caritas Schweiz vom Bund die Zulassung für den Rechtsschutz der Asylsuchenden im erweiterten erstinstanzlichen Verfahren in den Kantonen Freiburg und Jura sowie in Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug und Uri. Diese Zulassung beinhaltet auch den Rechtsschutz von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA).
Caritas Schweiz nimmt Stellung zu Gesetzesrevisionen, Volksinitiativen und Abstimmungen. Im Rahmen einer umfassenden Flüchtlings- und Migrationsarbeit setzt sich Caritas Schweiz für eine an den Menschenrechten und an humanitären Prinzipien orientierten Asyl- und Ausländergesetzgebung ein.
Seit dem 1. November 2023 hat die RBS ihre Kompetenzen im Bereich der internationalen Verfahren und Grundrechte ausgebaut. Wir schulen und bieten Rechtsberatung für Juristinnen und Juristen zum Inhalt des internationalen Rechts an, auch im Zusammenhang mit Fällen, die beim Staatssekretariat für Migration (SEM) und beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hängig sind.
Wir beurteilen die Erfolgsaussichten einer Beschwerde bei einem internationalen Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte wie beispielsweise dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dem Ausschuss gegen Folter (CAT), der Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) oder dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), und verfassen strategische Streitfälle.
Durch diese Schritte hoffen wir, die Schweizer Praxis im Migrationsrecht in bestimmten Punkten ändern zu k önnen, wodurch eine bessere Verteidigung von Migrantinnen und Migranten in der Schweiz gewährleistet werden kann.
Jahresbericht und Preise

Jahresbericht 2024
Jahresbericht der Rechtsberatungsstelle Zentralschweiz
Download (pdf, 1.65 MB)
Jahresbericht 2025 (Französisch)
Jahresbericht der Rechtsberatungsstellen Freiburg, Neuenburg und Jura
Download (pdf, 1.86 MB)
Preisliste offene Rechtsberatung der Rechtsberatungsstelle Zentralschweiz
Gerne erhalten Sie bei der Rechtsberatungsstelle Zentralschweiz eine kostenlose Erstberatung von bis zu 30 Minuten. Wenn unsere juristischen Mitarbeiter weitere Dienstleistungen übernehmen sollen, ist dies kostenpflichtig (ausser bei Nachweis einer Fürsorgeabhängigkeit bei Personen mit F-Status ohne Flüchtlingsstatus oder Personen mit N-Status).
Download (pdf, 42.41 KB)Rechtsberatungsstellen
Rechtsberatungsstelle Zentralschweiz
Caritas SchweizAdligenswilerstrasse 15
Postfach
CH-6002 Luzern
+41 41 419 23 85rbs@caritas.ch
Telefonische Beratung und Terminvereinbarung
Mo., Di., Do. und Fr. von 10.00-12.00 Uhr
Offene Rechtsberatung ohne Voranmeldung
Jeden 3. Dienstagnachmittag, 14.00-16.30 Uhr
Daten 2026: 31.03., 21.04., 12.05., 02.06., 23.06., 11.08., 01.09., 22.09., 13.12., 03.11., 24.11., 15.12.
Wichtige Hinweise
Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis zur Beratung mit. Bitte bringen Sie auch alle relevanten Dokumente zu Ihrem Verfahren mit.
Falls Sie eine Dolmetschende Person benötigen, organisieren Sie diese bitte selbst.
Kontakt per Mail
Bitte Ausweisnummer und Kontaktperson angeben.
Bureau de consultation juridique – Fribourg
Caritas SuisseAvenue de Beauregard 10
CH-1700 Fribourg
+41 26 552 50 40bcj-fr@caritas.ch
Consultation téléphonique
De mardi à jeudi de 09h00 à 11h00
Permanence juridique sans rendez-vous
Lundi de 09h00 à 12h00
Dépôt de documents
Tous les matins de 09h00 à 12h00
Traduction
Veuillez venir accompagné-e d’une personne qui pourra traduire vos propos.
Procédure d’asile
Vous pouvez nous contacter pendant les permanences juridiques pour toute question liée à votre procédure d’asile
Bureau de consultation juridique – Jura
Caritas Suissec/o Caritas Jura
Avenue de Beauregard 10
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De mardi à jeudi de 09h00 à 11h00
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Lundi – toutes les deux semaines – Permanence juridique sans rendez-vous : 09h15-11h45
Dates pour 2026
2ème trimeste: 11.05, 27.05, 08.06, 22.06, 06.07, 20.07, 03.08, 17.08, 31.08,
Lieu
Caritas Jura, Rue du Temple 19, 2800 Delémont
Traduction
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Mardi de 10h30 à 12h00
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Titelbild: Rechtsberatung © Severin Nowacki