Unmenschliche schwarze Listen bleiben bestehen

Revision des Krankenversicherungsgesetzes

Die neue Regelung zum Umgang mit Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben, ist unter Dach und Fach. In der Frühjahrssession hat das Parlament die letzten Differenzen zwischen den beiden Kammern in der entsprechenden Vorlage bereinigt. Damit ist auch die Weiterführung der sogenannten schwarzen Listen beschlossen.

Die Kantone haben also weiterhin die Möglichkeit, sogenannte schwarze Listen zu führen mit Personen, die Ihre Krankenkassenprämien nicht zahlten und deswegen betrieben wurden. Diese Personen erhalten nur noch in Notfällen medizinische Behandlungen. 

Die Caritas hat sich stark für die Abschaffung dieser unmenschlichen Listen eingesetzt und bedauert den Entscheid sehr, zumal die meisten Kantone diese als unnötig empfunden und wieder abgeschafft haben. Zurzeit führen nur noch 5 Kantone (Zug, Luzern, Tessin, Aargau und Thurgau) solche Listen. 

Hingegen begrüsst die Caritas sehr, dass junge Erwachsene nicht mehr für die Prämien haften, die von ihren Eltern nicht bezahlt wurden, solange sie minderjährig waren. Caritas bedauert jedoch, dass für junge Erwachsende in der Ausbildung nicht auch dieselbe Regelung gilt. 

Geschrieben von Alessandra Degiacomi

Titelbild: © Thomas Plain