Was Angehörigenpflege mit Armut zu tun hat

Frauen übernehmen den Grossteil der unbezahlten Sorgearbeit

Rund 330'000 Angehörige leisten in der Schweiz unbezahlte Pflegearbeit. Diese Arbeit ist für unsere Gesellschaft enorm wichtig. Für Betroffene stellt sie aber ein Armutsrisiko dar, denn sie geht mit Erwerbseinbussen und fehlender sozialer Absicherung einher. Zum grössten Teil wird unbezahlte Sorgearbeit - auch Care-Arbeit genannt - von Frauen geleistet. Sie befinden sich deshalb häufig in prekären Situationen. Caritas unterstützt in einem Pilotprojekt pflegende Angehörige, indem sie diesen einen Lohn zahlt und ihnen fachlich zur Seite steht. 

Dass die Pflege von Angehörigen zu Armut führen kann, hängt eng mit den spezifischen Armutsrisiken von Frauen zusammen. Frauen leben in der Schweiz häufiger in Armut und mit materiellen Entbehrungen als Männer. Sie verdienen deutlich weniger als Männer; 2016 betrug der Unterschied 108 Milliarden Franken. Für das erhöhte Armutsrisiko von Frauen lassen sich hauptsächlich zwei strukturelle Ursachen festhalten: 

Frauen stehen öfters in prekären Erwerbsarbeitsverhältnissen. Insgesamt erhalten hierzulande doppelt so viele Frauen wie Männer einen Niedriglohn. Sie gehen fast doppelt so oft mehreren Jobs gleichzeitig nach und haben fast doppelt so oft nur befristete Arbeitsverträge. Achtzig Prozent aller Teilzeitstellen in der Schweiz sind von Frauen besetzt. Teilzeitarbeit und tiefe Löhne sind in den Sozialversicherungen (AHV, IV, ALV) schlecht abgesichert. Andererseits wird die unbezahlte Sorgearbeit zum grössten Teil weiterhin von Frauen geleistet. Obwohl immer mehr Frauen einer bezahlten Arbeit nachgehen, hat das bis jetzt noch keine Umverteilung der unbezahlten Sorgearbeit nach sich gezogen. Die unbezahlte Arbeit ist in den Sozialversicherungen und in der beruflichen Vorsorge jedoch nur ungenügend berücksichtigt. 

Die Prekarität in der Erwerbsphase setzt sich im Alter fort. Weil das Einkommen von Frauen zu tief und unbezahlte Arbeit kaum sozial abgesichert ist, haben sie häufig eine tiefe AHV-Rente und keine berufliche Vorsorge. Sie sind deshalb für die Sicherung ihres Lebensunterhalts im Alter doppelt so häufig auf Ergänzungsleistungen angewiesen als Männer.

Gleichstellung gelingt nur mit einer Neubewertung von Arbeit

Mit ihrer unbezahlten Care-Arbeit und ihrer hohen Erwerbsbeteiligung, tragen Frauen massgeblich zum Wohlstand der Schweiz bei. Dennoch können sie ihre eigene Existenz oft nicht oder kaum sichern. Eine Gleichstellungspolitik, die den Fokus allein auf Arbeitsmarkt und Vereinbarkeit legt, greift zu kurz. Frauen müssen nicht einfach mehr arbeiten und ökonomisch aufholen. Es braucht eine Neubewertung und Umverteilung der Arbeit als Ganzes – insbesondere der Care-Arbeit.

Abhilfe kann durch Erwerbsarbeitsmodelle geschaffen werden, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Care-Arbeit zulassen: etwa durch geringere Wochenarbeitszeit (bei gleichbleibendem Lohn), durch eine Förderung der Teilzeit- und Care-Arbeit von Männern, einen Ausbau der sozialen Absicherung für unbezahlte und bezahlte Arbeit und, nicht zuletzt, durch die Bezahlung von Care-Arbeit. 

Pflege und Betreuung von Angehörigen als Armutsrisiko

Wer pflegebedürftig ist, etwa infolge einer Krankheit oder zunehmenden Alters, möchte meist so lange wie möglich zuhause bleiben. Die Betreuung und Pflege übernehmen in vielen Fällen Angehörige. Oft müssen sie dafür ihr Erwerbspensum reduzieren oder den Job wechseln und erleiden Einkommenseinbussen. Die unbezahlte Fürsorge für geliebte Menschen wird so zum Armutsrisiko.

Im Jahr 2020 verrichteten in der Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik 600'000 Personen informell Betreuungsarbeiten. Etwa die Hälfte verrichtete auch Pflegearbeiten und mehr als ein Viertel war im erwerbsfähigen Alter. Aufgrund der Alterung der Bevölkerung ist davon auszugehen, dass die Anzahl Personen, die auf Pflege und Betreuung angewiesen sind, tendenziell steigt – und damit auch die Zahl der pflegenden Angehörigen. 

Caritas startet Pilotprojekt »Angehörige pflegen»

Der Bund erkennt das Problem an: Seit einer Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) 2019 ist es möglich, dass pflegende Angehörige sich bei einer Organisation mit Spitex-Lizenz anstellen lassen können. Rechtlich besteht damit die Grundlage, den finanziellen Druck auf pflegende Angehörige zu lindern. Zurzeit gibt es aber erst wenige Spitex-Organisationen, welche dieses Angebot flächendeckend anbieten. 

Hier setzt das Caritasprojekt «Angehörige pflegen» an. Pflegende Angehörige werden bei Caritas angestellt und für ihre Arbeit entlöhnt. Sie werden professionell begleitet, unterstützt und sind sozial versichert. Der Besuch von Kursen und Fortbildungen ist Teil der Anstellung. Dadurch erhöht sich für die Pflegenden die Chance, durch ihre Care-Arbeit auch langfristig neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

Das Projekt befindet sich in einer Pilotphase. Es können aktuell Angehörige in den Kantonen Luzern und Zug angestellt werden. Weitere Kantone werden folgen. 

Gemäss KVG werden nur Pflegeleistungen der Grundpflege vergütet. Dies umfasst etwa Hilfe beim Essen und Trinken, beim Waschen, beim An- und Auskleiden, bei Bewegungsübungen oder beim Umpositionieren im Bett. Nicht bezahlt bleibt nach wie vor die Betreuung, wenn jemand Gesellschaft leistet oder sich um administrative Aufgaben kümmert. Caritas Schweiz spricht sich dafür aus, dass nicht nur Pflegearbeiten sondern auch Betreuungsarbeiten als Arbeit anerkannt und bezahlt werden.

Geschrieben von Agnes Jezler

Titelbild: © Sarah Hablützel (Grundstudio)