Vernehmlassung zur familienergänzenden Betreuung
Eine gute und für alle bezahlbare familien- und schulergänzende Betreuung ist unabdingbar für die Armutsprävention. Caritas Schweiz unterstützt daher das vorgeschlagene Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Sie begrüsst auch, dass der Bund den Kantonen Finanzhilfen gewährt, um ihre Politik der frühen Förderung weiterzuentwickeln.
Die familienergänzende Betreuung wurde in den letzten Jahren durch Anstossfinanzierungen gefördert. Diese Massnahmen sollen nun auf Vorstoss der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates in eine unbefristete Lösung übergeführt werden. Der Entwurf für das entsprechende Gesetz ist zurzeit in der Vernehmlassung. Caritas Schweiz spricht sich klar für ein solches Bundesgesetz aus, denn ein lückenloses Angebot an qualitativ guter, zugänglicher und bezahlbarer familien- und schulergänzender Kinderbetreuung in allen Kantonen bringt zwei Verbesserungen: bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit sowie mehr Chancengerechtigkeit für Kinder bei der Bildung. Beides ist absolut zentral für eine wirksame Armutsprävention.
Für Caritas Schweiz ist klar: Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung und in die frühe Förderung sind dringend. Es braucht mehr Betreuungsplätze. Damit Eltern mit tiefen Einkommen familienexterne Kinderbetreuungsangebote tatsächlich in Anspruch nehmen, müssen aber auch die Kosten deutlich gesenkt werden.
Titelbild: Familie in der Schweiz © Severin Nowacki