Une femme s'occupe de sa mère à la maison et reçoit un salaire de Caritas.
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Pflegende Angehörige: Pilotprojekt steht vor Ausweitung

Caritas zieht positive Zwischenbilanz

Seit knapp einem Jahr werden Angehörige, die Familienmitglieder pflegen, von Caritas Schweiz angestellt und für ihre Arbeit entschädigt. Behörden, Krankenkassen und Pflegende geben durchwegs positive Rückmeldungen. Nun wird das Angebot in weiteren Kantonen etabliert.

Wer die Grossmutter, den Schwiegervater oder das eigene Kind zu Hause pflegt, erhält dafür keinen Lohn. Zudem verfügen viele pflegende Angehörige über kein oder nur wenig pflegerisches Fachwissen. Caritas Schweiz möchte das ändern. Seit knapp einem Jahr stellt das Hilfswerk Personen an, die Familienmitglieder pflegen, und begleitet diese professionell.

Nun zieht die Caritas eine positive Zwischenbilanz über das Pilotprojekt, das in den Kantonen Luzern und Zug startete. Bisher sind 20 pflegende Angehörige angestellt. Drei Viertel von ihnen unterstützen Familienmitglieder unter 65 Jahren, vereinzelt auch Kinder mit Behinderung.

Wichtige Ergänzung im Gesundheitssystem

Projektleiter Tobias Holzgang spricht von einer Win-Win-Situation: «Mit unserem Angebot können wir Organisationen im Gesundheitswesen ergänzen und die pflegenden Angehörigen für ihre Arbeit fair entschädigen.» Mit der Spitex arbeitet Caritas eng zusammen. Auch bei den Kantonen, Gemeinden, Krankenkassen sowie bei den Angehörigen und Gepflegten stösst das Projekt auf positive Resonanz.

Deshalb wird das Angebot nun ausgeweitet. Die Bewilligungsanträge in den Kantonen Schwyz, Nidwalden und Uri sind eingereicht, jener für Obwalden ist bereits erteilt. Weitere Kantone sind in Abklärung. Die Nachfrage ist gross: Caritas hat bisher über 150 Anfragen von pflegenden Angehörigen oder anderen Organisationen erhalten.

Enge Begleitung durch Fachpersonen

Voraussetzung für die Anstellung und Entschädigung von pflegenden Angehörigen ist, dass sie Tätigkeiten der Grundpflege leisten. Dazu gehören beispielsweise die Hilfe beim Duschen, An- und Auskleiden oder die Assistenz beim Essen oder beim Toilettengang. Der Bedarf muss ärztlich verordnet werden, die Abrechnung erfolgt über die zuständige Krankenkasse.

Um die Qualität sicherstellen zu können, werden die pflegenden Angehörigen eng von diplomierten Pflegefachpersonen der Caritas begleitet. Gemeinsam wird ein individueller Pflegeplan erstellt und die Pflegenden müssen ihre Arbeit täglich dokumentieren. Ausserdem machen die Pflegefachpersonen regelmässige Besuche und geben fachliche Ratschläge, auch telefonisch. Darüber hinaus unterstützt Caritas die Pflegenden bei Weiterbildungen.

Caritas stellt die pflegenden Angehörigen zu einem Stundenlohn von 35 Franken an und zahlt in die Sozialversicherungen ein. Sofern ein Jahreseinkommen von mindestens 21ʼ510 Franken erreicht wird – dies entspricht etwa 51 Stunden pro Monat – wird auch in die Pensionskasse (2. Säule) einbezahlt.

Das ist wichtig, weil die unbezahlte Pflegearbeit häufig mit Erwerbseinbussen und fehlender sozialer Absicherung einhergeht. Betroffen sind vor allem Frauen. Tobias Holzgang sagt deshalb: «Mit dem Projekt leisten wir einen Beitrag, das Armutsrisiko von pflegenden Angehörigen zu lindern.»

Geschrieben von Niels Jost

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Titelbild: Eine Frau pflegt ihre Mutter zu Hause und wird dafür von Caritas entlohnt. © Sarah Halblützel Caritas Schweiz