In der Kleiderzentrale von Caritas Schweiz
In der Kleiderzentrale von Caritas Schweiz

Kleidersammlung: Caritas reicht Beschwerde ein

Der Gemeindeverband REAL hat die Sammlung und Verwertung von Textilien in Luzern neu vergeben. Dabei wurde die Caritas nicht mehr berücksichtigt. Gegen diesen Entscheid wehrt sie sich nun vor Kantonsgericht.

Mit dem Sammeln und der Aufbereitung von Altkleidern, Schuhen und weiteren Textilien unterstützt die Caritas Menschen in Not. Künftig soll sie auf dem Gebiet des Luzerner Gemeindeverbands REAL ihre Sammelcontainer nicht mehr betreiben dürfen. Dies hat REAL Ende Oktober entschieden. Der Beschluss ist für die Caritas nicht nachvollziehbar.

«Viele Menschen mit knappem Budget aus dem Raum Luzern sind auf die Kleidersammlung angewiesen. Dazu zählen asylsuchende und geflüchtete Personen, welchen die Caritas im Auftrag des Kantons Luzern Kleidung zur Verfügung stellt.»Caritas Schweiz

Der jetzige Entscheid von REAL, der im Interesse von 22 Gemeinden agiert, steht im Widerspruch dazu. Die Caritas kritisiert, dass diese sozialen und auch die ökologischen Aspekte in der Bewertung zu wenig gewichtet wurden. Als einzige der insgesamt drei Bieterinnen sammelt, verarbeitet und verkauft die Caritas die Kleidung in der Region. Diese Tätigkeiten führen mitunter Personen aus, die von Erwerbslosigkeit betroffen sind. In den Arbeitsintegrationsprogrammen sind aktuell rund zwei Dutzend Personen beschäftigt.

Darüber hinaus führt die Caritas in der Verwaltungsgerichtsbeschwerde grundlegende Einwände auf. Der Gemeindeverband REAL, der für die Entsorgung der Siedlungsabfälle zuständig ist, deklariert die abgegebenen Textilien als Abfall. Für die Caritas ist hingegen klar:

«Altkleider sind kein Abfall. Hosen, Schuhe oder Bettwäsche werden gespendet, damit benachteiligte Menschen sie weiterverwenden können.»Caritas Schweiz

In der Ausschreibung wurde jedoch nicht zwischen Textilien als Abfall und Textilien zur Weiterverwendung unterschieden. Sie ist nach Ansicht der Caritas daher unzulässig.

Generell fehlt laut Caritas die gesetzliche Grundlage für die Vergabe. Weder im Abfallreglement noch in der Abfallverordnung von REAL ist geregelt, dass die Sammlung von Textilien zur Weiterverwendung jemandem übertragen werden kann. Es ist fraglich, ob REAL für die Vergabe zuständig ist.

Aus diesen Gründen fordert die Caritas, weiterhin auf dem Gemeindegebiet von REAL ihre Sammelcontainer betreiben zu dürfen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil können Kleider nach wie vor in den Caritas-Containern gespendet werden. Abgaben sind zudem an diversen Caritas-Standorten möglich.

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Titelbild: In der Kleiderzentrale von Caritas Schweiz © Franca Pedrazzetti