

Kein Land – mein Land
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie es wäre, keine Staatsangehörigkeit zu haben? Die Auswirkungen auf Ihr Leben wären enorm. Die Rechtsberatungsstelle der Caritas hilft Betroffenen, dass die Behörden ihre Staatenlosigkeit anerkennen. Lesen Sie die Geschichte von Samira*.
Gemäss den Vereinten Nationen sind weltweit mindestens zehn Millionen Menschen staatenlos. Ende 2024 lebten laut Staatssekretariat für Migration (SEM) 1275 Staatenlose in der Schweiz.
Staatenlosigkeit kann entstehen, wenn ein Staat zerfällt und nicht sichergestellt ist, dass alle die Staatsangehörigkeit des Nachfolgestaates erwerben oder ihre alte behalten. Es gibt auch Fälle, in denen Staaten ethnische, religiöse oder andere Minderheiten bewusst von der Staatsbürgerschaft ausschliessen. Das bedeutet, dass sie keine politischen Rechte haben und dass sie kaum Zugang erhalten zu sozialer Unterstützung, zum Arbeitsmarkt und zu Bildung. Staatenlose haben in der Regel keine Identitätsdokumente und können sich daher nicht frei bewegen oder reisen. Ausserdem ist kein Staat verpflichtet, ihnen im Falle einer Verfolgung Schutz zu gewähren.
Ohne Ausweis, aber mit langem Atem
Samira, eine Kurdin aus Syrien, wandte sich an die Rechtsberatungsstelle Zentralschweiz von Caritas Schweiz. Sie hatte im Herbst 2021 in der Schweiz um Asyl ersucht. Das Gesuch wurde im Sommer 2022 abgelehnt. Weil ihre Rückkehr nach Syrien allerdings nicht zumutbar war, wurde sie vorläufig aufgenommen. Bereits im Asylverfahren hatte Samira darauf hingewiesen, eine sogenannte «Maktuma» zu sein, also eine nicht registrierte Staatenlose. In Syrien wurde 1962 120 000 bis 150 000 Kurdinnen und Kurden die Staatsbürgerschaft aberkannt, weil sie angeblich illegal aus dem Irak und der Türkei eingewandert seien. Auch ihre Nachkommen, zu denen Samira zählt, gelten seither als Staatenlose.
Staatenlose können sich meist nicht frei bewegen oder reisen.
Samira verfügte weder über eine Geburtsurkunde noch über ein sonstiges Identitätspapier. Selbst ihre Ehe mit einem Kurden, der im Bürgerkrieg ums Leben kam, konnte sie nie registrieren lassen. Immerhin besass sie eine Kopie eines inoffiziellen Ausweises, welche sie als Maktuma identifizierte.
Die Rechtsberatungsstelle führte mehrere Gespräche mit Samira. Im November 2022 reichte sie beim SEM ein Gesuch um Anerkennung ihrer Staatenlosigkeit ein. Doch das SEM bezweifelte, dass die Bestätigung der Staatenlosigkeit echt war, und stellte zahlreiche Fragen. Die Rechtsberatungsstelle half Samira, alle zu beantworten und die Zweifel zu beseitigen. Als Analphabetin wäre Samira dazu alleine ausserstande gewesen.
Als Staatenlose endlich Schutz
Anfang 2025 anerkannten die Schweizer Behörden Samira als Staatenlose. Damit hat sie nun Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung sowie auf einen Reise- und Identitätsausweis. Und was für sie besonders wichtig ist, da sie noch immer unter dem Trauma des Krieges leidet: Sie steht nun unter dem Schutz der Schweiz. Bei guter Integration wird Samira dereinst Chancen haben, die schweizerische Staatsangehörigkeit zu erlangen. Samira könnte dann zum ersten Mal in ihrem Leben sagen: «Jetzt habe auch ich endlich ein Land: mein Land – die Schweiz.»
*Der Name wurde zum Schutz der Betroffenen geändert.
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Titelbild: Sich einem Ort zugehörig zu fühlen, kann für Staatenlose schwierig sein. © Caritas Österreich