

Integration fördern, Potenziale besser nutzen
Mit zwei Vernehmlassungsvorlagen will der Bundesrat die berufliche und gesellschaftliche Integration von Zugewanderten und Geflüchteten stärken. Caritas Schweiz begrüsst die Stossrichtung der Reformen grundsätzlich. In verschiedenen Punkten schlägt sie jedoch gezielte Anpassungen vor.
Der Bundesrat hat zwei Vorlagen zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik in die Vernehmlassung geschickt. Während die eine verschiedene Anpassungen im Bereich Integrationsförderung und Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete und Schutzbedürftige vorschlägt, fokussiert die zweite auf die berufliche Integration von Personen im Familiennachzug, insbesondere von Frauen.
Geflüchteten den Zugang zu Integrationsangeboten und Arbeit erleichtern
Die erste Vorlage enthält zahlreiche Anpassungen für Geflüchtete. Caritas begrüsst insbesondere den erleichterten Zugang zu Integrationsangeboten, die Möglichkeit einer früheren Integrationsförderung bereits während laufendem Verfahren, die Verstetigung der Integrationsvorlehre sowie Verbesserungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Auch die stärkere Rechtssicherheit für Opfer und Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel ist eine wichtige Weiterentwicklung.
Gleichzeitig sieht Caritas in verschiedenen Bereichen Verbesserungsbedarf. Integrationsmassnahmen sollen nicht nur früh und verbindlich zur Verfügung stehen. Damit die vorgesehene frühe Förderung wirksam umgesetzt werden kann, braucht es auch die finanziellen Mittel dafür. Bei der Einschätzung der Arbeitsmarktfähigkeit müssen die individuellen Lebensumstände der Betroffenen berücksichtigt werden und auch beim Schutz von Opfern von Menschenhandel braucht es zusätzliche Massnahmen.
Förderung im Bereich des Familiennachzugs
In der zweiten Vorlage begrüsst Caritas ausdrücklich, dass Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung für Personen mit besonderem Beratungsbedarf stärker eingebunden werden sollen. Viele Menschen, die über den Familiennachzug in die Schweiz kommen, verfügen über wertvolle berufliche Erfahrungen und Qualifikationen, können diese jedoch oft nicht einbringen. Für sie sollen bessere Voraussetzungen geschaffen werden damit ihr Potenzial frühzeitig erkannt und gefördert werden kann.
Besonders wichtig ist dies für Frauen, die einen grossen Teil des Familiennachzugs ausmachen und deren Erwerbsbeteiligung heute vergleichsweise tief ist. Wichtig ist aber, dass die Beratung freiwillig bleibt und die Lebensrealitäten der Betroffenen berücksichtigt werden, insbesondere Betreuungsaufgaben innerhalb der Familie. Weil der Beratungsbedarf durch Einwohnerdienste und Migrationsbehörden festgestellt wird, ist es wichtig ein Augenmerk auf die Abklärung zu richten. Einerseits muss die Kompetenz vorhanden sein, andererseits braucht es klare Kriterien für eine möglichst einheitliche Umsetzung.
Detaillierte Vernehmlassungsantworten zum Download

Vernehmlassungsantwort AIG
Vernehmlassung zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), Meldung von Personen mit besonderem Beratungsbedarf bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
Download (pdf, 171.76 KB)
Vernehmlassungsantwort Integrationsförderung
Vernehmlassung zur Änderung der Verordnungen über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und über die Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE): Integration und Erwerbstätigkeit von spezifischen Personengruppen
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