Im Abstimmungskampf der Konzernverantwortungsinitiative ein oft gesehenes Symbol: Fahnen mit der Ja-Parole.
Im Abstimmungskampf der Konzernverantwortungsinitiative ein oft gesehenes Symbol: Fahnen mit der Ja-Parole.

Die Schweiz muss bei der Konzernverantwortung nachziehen

EU beschliesst Menschenrechtsregeln für Unternehmen

Bei der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative im November 2020 hatte der Bundesrat betont, die Schweiz dürfe keinen Alleingang wagen und müsse ihre Regulierung von im Ausland tätigen Unternehmen international abstimmen. Nun hat die EU ein umfassendes Lieferkettengesetz beschlossen, das Konzernen bei ihren Tätigkeiten im Ausland strengere Menschenrechts- und Umweltstandards vorschreibt. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz ihre eigenen Gesetze nachbessert.

Unternehmen stehen in der Pflicht, die Menschenrechte weltweit zu achten. Dies haben die Vereinten Nationen vor mehr als zehn Jahren in ihren Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte festgehalten. Diese hat der UN-Menschenrechtsrat einstimmig verabschiedet.

Seither hat sich international viel bewegt. Fast alle global tätigen Firmen bemühen sich im Rahmen der Unternehmensverantwortung, negative Auswirkungen ihres Handels möglichst gering zu halten. Fälle von Zwangs- oder Kinderarbeit oder von massiver Umweltverschmutzung werden international geächtet. Und doch gibt es immer noch einzelne Konzerne, die sich nicht an diesen globalen Konsens halten und weiterhin die Menschenrechte verletzen oder die Umwelt zerstören.

Es braucht deshalb rechtlich verbindliche Regeln für alle Unternehmen. Dies ist auch notwendig, um sicherzustellen, dass für alle die gleichen Vorschriften gelten und einzelne Konzerne durch ihr negatives Wirken nicht auch noch Vorteile erhalten gegenüber denjenigen, die sich an die Spielregeln halten.

Neue Regelung auf EU-Ebene

Nach langjährigen Verhandlungen hat die EU am Freitag, 24. Mai 2024 ihre sogenannte Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD)beschlossen. Die Richtlinie erhöht die Rechenschaftspflicht von Unternehmen mit Sitz innerhalb der Union in Menschenrechtsfragen. Zudem soll das Risiko von negativen Umweltauswirkungen und Menschenrechtsverletzungen besser in den Unternehmensstrategien integriert werden.

Neu erhalten Geschädigte Zugang zu nationalen Gerichten in der EU, um erlittene Schäden einklagen und Gerechtigkeit fordern zu können, wenn es trotzdem zu massiven Verstössen kommt. Die EU setzt damit innerhalb ihrer Grenzen um, was die Vereinten Nationen mit ihren Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vorgeben.

Die Schweiz zögert weiterhin, sich diesen internationalen Entwicklungen anzuschliessen. Das ist aus Sicht von Caritas Schweiz unverständlich.

Für eine Welt, in der die Würde aller respektiert wird

In den vergangenen Jahrzehnten sind multinationale Konzerne zu grosser Macht aufgestiegen, sie verfügen teilweise über mehr Geld als die Staatshaushalte von ärmeren Ländern. Es ist deshalb unabdingbar, dass auch für diese grossen Konzerne nationale Gesetze und internationale Abkommen mit rechtlich verbindlichen Menschenrechtsstandards existieren. In der Schweiz, dem Domizil für viele multinationaler Konzerne, besteht Handlungsbedarf.

Die Caritas setzt sich für die ärmsten und verletzlichsten Menschen ein, auch in der Entwicklungspolitik. Sie ist deshalb der Koalition für Konzernverantwortung beigetreten. Die Koalition verfolgt das Ziel, dass auch die Schweiz eine rechtlich verbindliche Grundlage schafft, die verhindert, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz im Ausland Menschenrechte verletzt oder massive Umweltschäden begehen. Zusammen mit einer breiten Koalition von zivilgesellschaftlichen Organisationen wollen wir erreichen, dass die Schweiz in Zukunft in Sachen Menschenrechten und Unternehmensverantwortung nicht abseitssteht.

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Titelbild: Im Abstimmungskampf der Konzernverantwortungsinitiative ein oft gesehenes Symbol: Fahnen mit der Ja-Parole. © Koalition für Konzernverantwortung