

Die Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, sich heute selbstbestimmt zu medizinischen Entscheidungen zu äussern. Dies ist besonders wichtig für den Fall, dass Sie Ihren Willen durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst mitteilen können.
Die Patientenverfügung gibt Ihrer Familie und dem behandelnden Ärzteteam die Sicherheit, im Notfall ganz in Ihrem Sinne zu handeln.
«Als meine Mutter verstarb, mussten wir viele Entscheidungen treffen. Es hat uns sehr geholfen, dass wir zu ihren Lebzeiten darüber gesprochen hatten.»Bettina K.Angehörige
Möchten Sie Ihre Vorsorge lieber analog und handschriftlich regeln? Die Caritas-Vorsorgemappe hilft Ihnen dabei. Die Mappe enthält Informationsbroschüren über die Patientenverfügung, den Vorsorgeauftrag sowie einen Leitfaden zur Erstellung des Testaments und zu Anordnungen für den Todesfall.
Weitere Informationen
Frühzeitig vorsorgen
Das Testament
Der Vorsorgeauftrag
Anordnungen im Todesfall

Bernhard Leicht
Verantwortlicher Erbschaften und Legate+41 41 419 24 69bleicht@caritas.ch
Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem Gespräch bin ich gerne für Sie da. Melden Sie sich unverbindlich. Ihre Fragen werden mit äusserster Diskretion behandelt. Auch bei Fragen zu unserer Arbeit und Projekten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Titelbild: Äthiopien 2022 © Caritas Schweiz