

Der Vorsorgeauftrag
In einem Vorsorgeauftrag können Sie Personen bevollmächtigen, die an Ihrer Stelle entscheiden, falls Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Der Vorsorgeauftrag gilt für die Vertretung in Personen-, Vermögens- und Rechtsfragen. Ehepaare und eingetragene Partnerschaften haben auch ohne Vorsorgevollmacht ein Vertretungsrecht. Für die ausserordentliche Vermögensverwaltung (z.B. Hausverkauf) benötigen aber auch Ehepaare einen Vorsorgeauftrag.
Damit der Vorsorgeauftrag rechtlich gültig ist, muss er von Hand abgeschrieben und, versehen mit Ort und Datum, unterzeichnet werden.
Bevorzugen Sie die Erstellung Ihrer Vorsorgeunterlagen anhand gedruckter Broschüren und Vorlagen? Die Caritas-Vorsorgemappe hilft Ihnen dabei. Die Mappe enthält Informationsbroschüren, Vordrucke für die Patientenverfügung und einen Leitfaden für die Erstellung des Vorsorgeauftrags und des Testaments, sowie eine Unterlage zu Anordnungen für den Todesfall
Gegen einen geringen Kostenbeitrag für Herstellung und Versand senden wir Ihnen die Vorsorgemappe gerne per Post zu.
Weitere Informationen

Bernhard Leicht
Verantwortlicher Erbschaften und Legate+41 41 419 24 69bleicht@caritas.ch
Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem Gespräch bin ich gerne für Sie da. Melden Sie sich unverbindlich. Ihre Fragen werden mit äusserster Diskretion behandelt. Auch bei Fragen zu unserer Arbeit und Projekten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Titelbild: © Pia Zanetti