

Der Vorsorgeauftrag
In einem Vorsorgeauftrag können Sie Personen bevollmächtigen, die an Ihrer Stelle entscheiden, falls Sie nicht mehr urteilsfähig sind.
Der Vorsorgeauftrag gilt für die Vertretung in Personen-, Vermögens- und Rechtsfragen. Ehepaare und eingetragene Partnerschaften haben auch ohne Vorsorgevollmacht ein Vertretungsrecht. Für die ausserordentliche Vermögensverwaltung (z.B. Hausverkauf) benötigen aber auch Ehepaare einen Vorsorgeauftrag.
Damit der Vorsorgeauftrag rechtlich gültig ist, muss er von Hand abgeschrieben und, versehen mit Ort und Datum, unterzeichnet werden.
Möchten Sie Ihre Vorsorge lieber analog und handschriftlich regeln? Die Caritas-Vorsorgemappe enthält Informationsbroschüren über die Patientenverfügung, den Vorsorgeauftrag sowie einen Leitfaden zur Erstellung des Testaments und zu Anordnungen für den Todesfall.
Weitere Informationen
Frühzeitig vorsorgen
Das Testament
Die Patientenverfügung
Anordnungen im Todesfall

Bernhard Leicht
Verantwortlicher Erbschaften und Legate+41 41 419 24 69bleicht@caritas.ch
Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem Gespräch bin ich gerne für Sie da. Melden Sie sich unverbindlich. Ihre Fragen werden mit äusserster Diskretion behandelt. Auch bei Fragen zu unserer Arbeit und Projekten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Titelbild: Die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen und Jugendlichen steht im Zentrum, um Ernährungssicherheit zu gewährleisten und die Erfolge der ersten Projetphase zu festigen. © Reto Albertalli