Geflüchtete haben ein Anrecht darauf, ein Asylgesuch stellen zu können.
Geflüchtete haben ein Anrecht darauf, ein Asylgesuch stellen zu können.

Caritas lehnt eine Beitragserhöhung an Frontex ab

Die gemeinsame europäische Grenzschutzagentur Frontex beteiligte sich in den vergangenen Jahren aktiv an illegalen Rückweisungen von Asylsuchenden. Damit verletzt sie das Grundrecht jedes Menschen, ein Asylgesuch zu stellen. Deshalb spricht sich Caritas Schweiz gegen eine Erhöhung der Schweizer Beiträge an Frontex aus.

Bei den Abstimmungen vom 15. Mai wird über eine Erhöhung des Schweizer Beitrags an die europäische Grenzschutzorganisation entschieden. Aktuell zahlt die Schweiz jährlich rund 24 Millionen Franken an Frontex. Bis 2027 soll sie den Beitrag auf 61 Millionen jährlich erhöhen. 

Mehrere Berichte unabhängiger Organisationen sowie des parlamentarischen Ausschusses der EU beleuchten vergangene Beteiligungen von Frontex an Menschenrechts­verletzungen an der europäischen Aussengrenze. Laut diesen Berichten war Frontex an illegalen Rückweisungen von Asylsuchenden aktiv beteiligt oder unternahm nichts, um solche zu verhindern. Solche Pushbacks verstossen sowohl gegen die Europäische Menschenrechts­konvention als auch gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, denn Geflüchtete haben ein Anrecht darauf, ein Asylgesuch stellen zu können. Dieses muss in einem rechtsstaatlich durchgeführten Asylverfahren behandelt werden. Kollektive Abschiebungen sind illegal.

Caritas setzt sich für die unantastbare Würde und die Rechte eines jeden Menschen ein. Diese Anliegen kann Frontex in der jetzigen Situation aktuell nicht gewährleisten. Darum spricht sich Caritas Schweiz zurzeit gegen eine Erhöhung der Schweizer Beiträge an Frontex aus. 

Titelbild: Geflüchtete haben ein Anrecht darauf, ein Asylgesuch stellen zu können. © Denis Ruvić