

Besserer Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Schutzstatus S
Das Paket an Massnahmen umfasst Erleichterungen für Personen mit Schutzstatus S bei administrativen Prozessen, sieht aber auch Verpflichtungen zur Anmeldung beim RAV und zur Teilnahme an deren Angeboten vor. Caritas unterstützt die Bestrebungen für einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt, mahnt aber in ihrer Vernehmlassungsantwort auch, dass Verpflichtungen allein nicht viel bewirken werden.
Mit einer Erwerbsbeteiligung von rund 30 Prozent konnte bereits ein grosser Teil der ukrainischen Geflüchteten innerhalb der ersten zwei Jahre eine Arbeit finden. Um die Erwerbsquote weiter zu erhöhen, hat der Bundesrat nun verschiedene Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben, die bereits heute für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge gelten.
Abbau von administrativen und logistischen Hürden
Sehr positiv wertet Caritas, dass das aufwendige Bewilligungsverfahren bei einem Stellenantritt für Personen mit Schutzstatus S abgeschafft und in eine Meldepflicht umgewandelt werden soll. Das gibt den Betroffenen Flexibilität und macht es auch für Arbeitgebende attraktiver, Personen mit Schutzstatus S einzustellen. Wenn Personen in anderen Kantonen arbeiten als wohnen, soll es zudem einfacher werden, den Kanton zu wechseln. Dass dies beispielsweise erst ab einer täglichen Pendelzeit von über drei Stunden möglich sein soll, zeigt, dass die Hürden weiterhin sehr hoch bleiben. Auch wenn Caritas die Bedingungen als zu restriktiv kritisiert, ist die Erleichterung des Kantonswechsels aber dennoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Teilnahmeverpflichtung als Scheinlösung
Was Caritas hingegen ablehnt, ist die Teilnahmeverpflichtung an Massnahmen zur beruflichen Ein- und Wiedereingliederung. Der Zugang zu diesen Angeboten ist wichtig und kann den beruflichen Einstieg erleichtern. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass ein Sinn hinter einer solchen Massnahme gesehen wird. Eine Teilnahmeverpflichtung mit der Androhung, dass die ohnehin viel zu tiefe Asylsozialhilfe noch gekürzt wird, ist aus Sicht von Caritas Schweiz nicht zielführend. Viel wichtiger ist es, dass die individuellen Lebenssituationen und insbesondere allfällige Betreuungsaufgaben gut berücksichtigt werden und gemeinsam optimale Wege zum Berufseinstieg gefunden werden. Dafür braucht es genügend Ressourcen und Wissen über die Zielgruppe.
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Titelbild: © Caritas Luzern / janmaat.ch