Représentation juridique
Représentation juridique

Rechtsvertretung für Asylsuchende

im beschleunigten Verfahren

2019 trat das beschleunigte Asylverfahren in Kraft. Mit dem neuen Verfahren haben Asylsuchende Anrecht auf eine unentgeltlich Rechtsvertretung vom ersten Tag an. Im Auftrag des Bundes übernimmt Caritas Schweiz diese Aufgabe in der Asylregion Westschweiz und in der Region Tessin und Zentralschweiz gemeinsam mit der Organisation SOS Ticino.

Information, Beratung, Vertretung

Jede asylsuchende Person wird unmittelbar nach ihrer Ankunft in einem Bundesasylzentrum über ihre Rechte und Pflichten informiert. Sie wird von einer Rechtsvertreterin oder einem Rechtsvertreter während des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens begleitet und kann ohne Terminvereinbarung jederzeit juristische Beratung in Anspruch nehmen. Im Falle einer Beschwerde leitet die Rechtsvertreterin oder der Rechtsvertreter das zweitinstanzliche Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein.

Die beratenden und vertretenden Personen verpflichten sich dazu, vorurteilslos zu agieren, sämtliche Angelegenheiten streng vertraulich zu behandeln, die Menschenwürde der asylsuchenden Personen zu achten und gegenüber asylpolitischen und religiösen Fragen neutral zu agieren.

Asylregionen Westschweiz und Tessin und Zentralschweiz

In zwei der sechs Asylregionen hat der Bund Caritas Schweiz mit der Beratung und Rechtsvertretung beauftragt:

  • In der Region Westschweiz betrifft dies das Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion in Boudry (NE) und die Zentren ohne Verfahrensfunktion in Chevrilles (FR), Vallorbe (VD) und La Poya (FR) sowie am Flughafen Genf. Im Auftrag von Caritas Schweiz leitet der Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen (VSJF) die Beratung. Das Qualitätsmanagement liegt in der Verantwortung der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH).
  • In der Region Tessin und Zentralschweiz arbeitet Caritas Schweiz mit der Organisation SOS Ticino zusammen, die die Rechtsvertretung im Verfahrenszentrum in Chiasso (TI) übernimmt. Im Bundesasylzentrum Glaubenberg (OW) ohne Verfahrensfunktion ist Caritas Schweiz für Rechtsschutz und -beratung zuständig.

Wenn zusätzliche Abklärungen zu einer Verzögerung im Asylverfahren führen, werden die Asylsuchenden den jeweiligen Kantonen zugewiesen. Für solche Fälle haben die Rechtsberatungsstellen der Caritas Schweiz die Zulassung vom Bund für die Rechtsvertretung der Asylsuchenden im erweiterten erstinstanzlichen Verfahren erhalten.

Schutzstatus S

Aufgrund des Konflikts in der Ukraine hat der Bundesrat am 12. März 2022 zum ersten Mal den Schutzstatus S aktiviert. Insbesondere im Kriegsfall ermöglicht dieser Satus einen raschen Schutz für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung – dies, ohne dass die Betroffenen ein reguläres Asylverfahren durchlaufen müssen.

In der Westschweiz wurde Caritas Schweiz vom Staatssekretariat für Migration (SEM) mit der Rechtsberatung und -vertretung von Schutzbedürftigen aus der Ukraine beauftragt. Sie unterstützt diese Menschen auf dem Weg zum Schutzstatus S und gegebenenfalls bei Beschwerden gegen Entscheide des BVGer.

Informationen zum Asylverfahren

Im Rahmen des beschleunigten Asylverfahrens werden die meisten Verfahren innerhalb von 140 Tagen in einem Bundesasylzentrum (BAZ) durchgeführt und abgeschlossen. In den sechs Bundesasylzentren arbeiten alle Akteure, die im Asylverfahren mitwirken (Asylsuchende, das SEM und die Partnerorganisationen) unter einem Dach.

Unsere Partnerorganisationen

Kontakt

Rechtsvertretung

Caritas SchweizAdligenswilerstrasse 15
Postfach
CH-6002 Luzern

+41 79 757 43 49info@protectrom.ch

Titelbild: © Thomas Plain