Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Eritrea fehlt jede Basis

Aufgrund der hohen Anzahl eritreischer Asylgesuche in der Schweiz verlangen bürgerliche Politiker vom Bundesrat seit einiger Zeit in unterschiedlichen politischen Vorstössen eine Strategieänderung. Eritrea soll ein Schwerpunktland der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) werden. Gleichzeitig müsse Eritrea im Rückkehrbereich mit der Schweiz kooperieren. Im November 2016 hat der Bundesrat zwar die Möglichkeit in Aussicht gestellt, eine Wiederaufnahme vereinzelter Entwicklungsprogramme durch die Deza zu prüfen. Die Wiedereröffnung eines Kooperationsbüros sei aber aufgrund der weiterhin besorgniserregenden Situation in Eritrea nicht möglich.
Nun gibt ein neuer Eritrea-Bericht von fünf EU-Botschaftern (Anfang Januar 2017, nicht öffentlich) hiesigen bürgerlichen Politikern neuen Auftrieb. Im Bericht steht, die Situation im Land sei nicht so dramatisch wie angenommen. Ausserdem müsse die Integrität der Zeugen im UNO-Bericht (Juni 2016) bezweifelt werden. Diese hätten ein Interesse an einer möglichst drastischen Darstellung der Lage in ihrem Heimatland, um ihren Asylstatus zu rechtfertigen.
Das vorliegende Papier bespricht Argumente, welche aus entwicklungspolitischer Sicht gegen die Forderung nach einem Strategiewechsel in der Zusammenarbeit mit dem eritreischen Regime sprechen.
Debatte über Entwicklungszusammenarbeit und Rückübernahmeabkommen
Jüngst musste der Bundesrat in der Wintersession 2016 Mitte Dezember erneut Stellung beziehen zu Flüchtlingen aus Eritrea. In einer Motion der FDP wird vom Bundesrat verlangt, mit Eritrea für eine Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit in Verhandlungen zu treten. Die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit soll dabei an ein Rückübernahmeabkommen gekoppelt werden. Der Bundesrat gab als Antwort, es gebe derzeit keinen Anlass für einen Strategiewechsel. Bei der Beurteilung der Situation in Eritrea bezieht sich die Regierung auf unterschiedliche Berichte, unter Anderem jenen der Uno vom Juni 2016.
Anfang November 2016 veröffentlichte der Bundesrat (in Erfüllung eines Postulats der CVP) einen Bericht zur Lage in Eritrea und zu möglichen Handlungsoptionen für die Schweiz. Im Postulat wurde verlangt, Eritrea zu einem «Schwerpunktland» der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit zu machen. Nachdem die Schweiz vor zehn Jahren ihre Kooperation mit Eritrea aufgrund der schwierigen politischen Situation einstellen musste, wird nun von bürgerlicher Seite die sofortige Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit verlangt, mit dem Ziel, möglichst viele Eritreer in ihre Heimat zurückzuschaffen.
Im Bericht des Bundesrates wird ausgeführt, dass in den vergangenen Jahren weder im Rahmen der Uno, noch mit der Schweiz greifbare Ergebnisse in der Zusammenarbeit mit dem eritreischen Regime erzielt worden sind. Die politische, wirtschaftliche und menschenrechtliche Situation in Eritrea bleibt sehr problematisch. Auch 2016 sind gemäss dem Uno-Menschenrechtsrat willkürliche Verhaftung, Folter, sexuelle Gewalt und Mord an der Tagesordnung.
Der Bericht hält weiter fest, dass die meisten Flüchtlinge aus Eritrea in einem der Flüchtlingslager im Sudan oder in Äthiopien Zuflucht finden. Für Flüchtlinge, welche «illegal» aus Eritrea ausreisen, werden aussergerichtliche Strafen ohne Rekurs-Möglichkeit verhängt. Auch freiwillige Rückkehrer haben keine Rechtssicherheit und müssen ein Schuldeingeständnis unterzeichnen. Bei zwangsweise zurückgeführten Personen liegen kaum gesicherte Informationen vor. Harte Bestrafungen sind wahrscheinlich.
Schliesslich kommt der Bundesrat im Bericht zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Wiedereröffnung eines DEZA-Büros in Eritrea nicht erfüllt sind. Die Schweiz könne (a) ihren eingeschränkten bilateralen Dialog mit dem eritreischen Regime weiterführen, (b) ihre Tätigkeiten mit europäischen Ländern koordinieren (Informationsaustausch, Festlegung gemeinsamer Ansätze, usw.) und (c) sich auf der multilateralen Ebene engagieren (Nutzung der Instrumente im Uno-Menschenrechtsrat, Beteiligung an Programmen und Projekten der Uno und von NGOs vor Ort).
Zudem werde sich die Schweiz weiterhin auf regionaler Ebene am Horn von Afrika engagieren. Einerseits werden die Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration mittels des Instruments des «Schutzes in der Region» angegangen. Andererseits ist das Horn von Afrika eine Schwerpunktregion der Deza. Auch wenn die Voraussetzungen für eine bilaterale Entwicklungszusammenarbeit nicht gegeben sind, wird Eritrea bei den regionalen politischen, humanitären und entwicklungspolitischen Analysen mitberücksichtigt.
Neue SEM-Asylpraxis seit Juni 2016
Seit letztem Juni 2016 ist die schweizerische Asylpolitik gegenüber eritreischen Flüchtlingen restriktiver. Wurden bis anhin eritreische Personen aufgrund einer «illegalen» Ausreise als Flüchtlinge anerkannt oder vorläufig aufgenommen, gilt dies nun nicht mehr für alle. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) geht also davon aus, dass Personen aufgrund einer illegalen Ausreise keine Bestrafung mehr droht, wenn sie nach Eritrea zurückkehren.
Demgegenüber bestätigte der Oberste Gerichtshof von Grossbritannien in einem Urteil vom November 2016, dass Eritreer, die dem Militärdienst (National Service) entflohen und/oder das Land «illegal» verliessen, mit harten Strafen zu rechnen haben. Zu diesem Schluss sind auch der UNO-Bericht (Juni 2016) und der Bundesrats-Bericht (2016) gekommen.
Schliesslich hat das Bundesverwaltungsgericht Anfang Februar 2017 einen mit Spannung erwarteten Grundsatzentscheid gefällt, der die Asylgründe für Eritreer regeln soll. Mit seinem Entscheid stellt sich das Gericht hinter die verschärfte Asylpraxis des SEM.
Argumente gegen die Forderung nach einem Strategiewechsel in der Zusammenarbeit mit dem eritreischen Regime
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