Der Bericht des Bundesrates ist die Antwort auf ein Postulat von Natalie Rickli aus dem Jahr 2018 (Postulat 18.3551, «Massnahmen gegen Mädchenbeschneidungen»). Dieses beauftragte den Bundesrat, «in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen Mädchen und Frauen besser vor Genitalverstümmelung geschützt werden können». Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz begrüsst die Stossrichtung des Berichts und weist in einer Stellungnahme auf wichtige Punkte für besseren Schutz und Unterstützung hin:
Strafrecht allein schützt nicht vor weiblicher Genitalbeschneidung
«Um Mädchen wirksam zu schützen, ist ein gesetzliches Verbot notwendig, aber nicht ausreichend», betont Denise Schwegler von Caritas Schweiz, «es braucht hingegen verschiedene, aufeinander abgestimmte Handlungsansätze.» Ein alleiniger Fokus auf das Strafrecht ist nicht zielführend.
Die Prävention und das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellen
Damit es gar nicht erst zu einer Straftat kommt, ist Präventionsarbeit in den Migrationsgemeinschaften essenziell. Im Weiteren können zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen präventiv wirken. Dies bedingt jedoch die Sensibilisierung von Fachpersonen bezüglich weiblicher Genitalbeschneidung als eine spezifische Form von Kindeswohlgefährdung.
Aufenthaltsrecht für gefährdete Mädchen
Eine weitere Dimension von Schutz ist es, gefährdeten Mädchen ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu gewähren. Diese Perspektive darf nicht ausgeblendet werden. Die Schweiz sollte aufzeigen, wie die Rechtspraxis diesbezüglich aussieht.