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Die Dublin-Verordnung regelt anhand verschiedener Kriterien, welcher Staat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig ist. Sie umfasst jedoch auch eine spezielle Klausel. So hat jeder Mitgliedsstaat die Freiheit, ein eingereichtes Asylgesuch aus humanitären Gründen und in Härtefällen selber zu behandeln. Die Schweiz gehört zu den Ländern, die am meisten Dublin-Entscheide trifft und am meisten Asylsuchende in andere Vertragsstaaten zurückweist. Regelmässig werden dadurch Familien getrennt, Kranke in ein Land abgeschoben, in dem die medizinische Versorgung nicht garantiert ist, oder Kinder mitten im Jahr aus ihrer Schulklasse gerissen. Caritas Schweiz hat einen Appell mitunterzeichnet, in dem von der Schweiz verlangt wird, dass sie den humanitären Spielraum besser nutzt. Asylgesuche von Personen, die aus einem anderen europäischen Land in die Schweiz eingereist sind, soll die Schweiz selbst behandeln müssen, wenn:
Wird die Dublin-Verordnung angewandt ohne den Ermessensspielraum zu nutzen, kann dies bei den Betroffenen zu psychischen und physischen Gesundheitsschäden führen. Menschenrechte werden mit Füssen getreten, und den überlasteten Ländern an den Aussengrenzen Europas noch mehr zugemutet.
Der Appell im Wortlaut sowie der Unterschriftenbogen können von der Homepage www.dublin-appell.ch heruntergeladen werden.
Tel: +41 41 419 22 22
info @caritas .ch