Im Rahmen des «Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut» (2014-2018) haben Bund, Kantone, Städte, Gemeinden und private Organisationen unter anderem ein Konzept für ein gesamtschweizerisches Armutsmonitoring entwickelt. Aus für Caritas nicht nachvollziehbaren Gründen entschied der Bundesrat im Frühling 2018, auf ein regelmässiges Armutsmonitoring zu verzichten und sein finanzielles Engagement drastisch zu reduzieren.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerates hat das Thema mit einer Motion wieder aufgenommen und den Bundesrat aufgefordert, ein regelmässiges, gesamtschweizerisches Armutsmonitoring einzurichten. Mit dem heutigen Ja des Nationalrates zu dieser Motion ist der Auftrag definitiv überwiesen.
Ein Armutsmonitoring ist zentral für eine wirksame Armutspolitik
Caritas ist erfreut, dass das Bundesparlament die Bedeutung eines Armutsmonitorings erkannt hat und den Bundesrat in die Pflicht nimmt. Ein regelmässiges Monitoring, das die Armutssituation systematisch und umfassend erfasst, gibt es in der Schweiz bisher nicht. Eine fundierte Analyse der Situation und Entwicklung von Armut in der Schweiz in all ihren Dimensionen ist jedoch Voraussetzung für eine wirksame Armutsprävention und -bekämpfung. Sie erlaubt es, gesicherte Aussagen über die Ursachen von Armut, über Risikogruppen und über die Wirkung von politischen Massnahmen zu machen. Dies ist gerade angesichts der aktuellen Krise und der zu erwartenden Zunahme von Armut in der Schweiz wichtiger denn je.