Die Fachstelle Katastrophenhilfe Schweiz der Caritas engagiert sich für Betroffene von Naturgefahren im Inland. In Zusammenarbeit mit der Glückskette leistet sie sowohl nach grösseren Naturkatastrophen als auch nach lokalen Unwettern finanzielle Hilfen an Privatpersonen, an KMUs einschliesslich Landwirtschaftsbetriebe, an Strassenkooperationen und an finanzschwache Gemeinden. Beiträge werden für Soforthilfe, Überbrückungshilfe und/oder an Restkosten von Räumungs- und Wiederinstandstellungsarbeiten geleistet. Die Caritas hilft dort, wo trotz Subventionen, Versicherungsleistungen oder Hilfe anderer Leistungsträger noch grosse finanzielle Belastungen bestehen.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Im Katastrophenfall organisiert und koordiniert die Caritas die Gesuchsverfahren für Hilfeleistungen und prüft, ob ein Beitrag aus dem Katastrophenfonds der Glückskette möglich ist. Gesuchsformulare können Sie bei Caritas Schweiz beziehen und via Gemeinde oder einer anderen bezeichneten Stelle eingeben.
Für welche Kantone ist die Caritas zuständig?
Als Mandatsträgerin der Glückskette ist die Caritas im Katastrophenfall zuständig für die Kantone Aargau, Appenzell Innerroden und Ausserroden, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Tessin, Uri, Zug und Zürich. Wenn Sie in einem der anderen Kantone von einer Katastrophe betroffen sind und Hilfe benötigen, ist das Schweizerische Rote Kreuz Ihr Ansprechpartner.
Caritas Schweiz
Silvano Allenbach
Leiter Fachstelle Katastrophenhilfe Schweiz
Adligenswilerstrasse 15
CH-6002 Luzern
Tel: +41 41 419 23 21
sallenbach @caritas .ch
Tel: +41 41 419 22 22
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