Immer mehr Menschen fliehen vor den Kämpfen in Syrien und sind auf Hilfe angewiesen. Caritas Schweiz leistet Überlebenshilfe für syrische Flüchtlinge im Libanon, in Jordanien, in Syrien und in der Türkei mit einem Beitrag von über 5 Millionen Franken.
Caritas betreut ältere Menschen zuhause. Freiwillige kommen für die Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen zuhause, im Spital oder im Pflegeheim zum Einsatz. Zudem bietet Caritas Weiterbildungen für Pflegeheime und Patientenverfügungen an.
Die letzte Lebenszeit möchten fast alle Menschen nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten. Dazu gehört, bis zuletzt am Ort der Wahl leben zu können. Mit dem Angebot von Caritas erhalten ältere und schwerkranke Menschen eine aufmerksame, ihren Bedürfnissen gerechte Begleitung. Sie erfahren dadurch Respekt und Würde.
Zuhause betreut Im September 2012 startete Caritas Schweiz in den Regionen Luzern, Zug und Zürich ein Pilotprojekt zur fairen Vermittlung von Betreuerinnen aus dem europäischen Caritas-Netz. Sie schafft damit Sicherheit und Qualität für ältere Menschen in der 24-Stunden Betreuung zuhause. Die Betreuerinnen sind bei Caritas Schweiz zu korrekten Bedingungen angestellt.
Einsatz von Freiwilligen Caritas bildet Freiwillige aus, die schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen zuhause, im Pflegeheim oder im Spital begleiten. Die Freiwilligen sind in Gruppen organisiert und stehen Tag und Nacht zur Verfügung. Caritas hat dafür Standards definiert.
Weiterbildung für Pflegeheime Da viele Menschen heute in Pflegeheimen sterben, ist eine gute Schmerzlinderung und einfühlsame Sterbebegleitung innerhalb dieser Institutionen wichtig. Caritas unterstützt deshalb die Pflegeheime mit der internen Weiterbildung «Das Leben vollenden» beim Aufbau ihrer Fachkompetenz zu Palliative Care. Zudem organisiert Caritas regelmässig die Palliativ-Pflege-Tagung.
Vorsorgen mit einer Patientenverfügung Mit der Caritas-Patientenverfügung können vorsorgend Wünsche zu Behandlung und Betreuung für den Fall formuliert werden, dass eine Person nicht mehr entscheidungsfähig ist. Ärzte, Pflegende und Angehörige haben damit die Möglichkeit im Sinne der Patientinnen oder Patienten zu entscheiden. Zudem kann eine Vertrauensperson für alle medizinischen Entscheide bevollmächtigt werden.
Seit 2013 gilt in der Schweiz das neue Erwachsenenschutzrecht. Für die Ärzte ist der Inhalt einer Patientenverfügung seither gesetzlich verbindlich. Wenn gegen die Verfügung wider Erwarten verstossen wird, können sich Angehörige oder Vertretungspersonen der urteilsunfähigen Person an die Erwachsenenschutzbehörde wenden.