Immer mehr Menschen fliehen vor den Kämpfen in Syrien und sind auf Hilfe angewiesen. Caritas Schweiz leistet Überlebenshilfe für syrische Flüchtlinge im Libanon, in Jordanien, in Syrien und in der Türkei mit einem Beitrag von über 5 Millionen Franken.
Die Dienstleistungen der Caritas für Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge reichen von der Bereitstellung von Unterkünften über Sozialberatungen bis hin zu Integrationskursen.
Jährlich stellen rund 15 000 bis 20 000 Personen ein Asylgesuch in der Schweiz. Die Asylsuchenden werden vom Bund nach einem Verteilerschlüssel den Kantonen zugeteilt, wo sie sich für die Dauer ihres Asylverfahrens aufhalten. Die Kantone und Gemeinden ihrerseits sind für die Sozialberatung und Sicherstellung der wirtschaftlichen Sozialhilfe zuständig. Diese Aufgaben können sie an Dritte delegieren.
Im Auftrag der Kantone Obwalden und Schwyz übernimmt Caritas Schweiz Aufgaben in der Betreuung von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen. Im Kanton Fribourg betreut Caritas ausschliesslich anerkannte Flüchtlinge. Caritas führt Unterkünfte, leistet Sozialberatungen und richtet die wirtschaftliche Sozialhilfe aus. Insgesamt ist sie so für rund 1000 Personen zuständig. Die Sozialhilfe wird über Bargeldmittel und, je nach Kanton, auch über Naturalien abgegeben.
Caritas Schweiz engagiert sich zudem bei der Integration der anerkannten Flüchtlinge und den vorläufig aufgenommenen Personen, die in der Schweiz verbleiben. Dazu werden verschiedene Bildungsmassnahmen, wie Sprachkurse, Kurse zur sozialen Integration, Kurse im Gastronomiebereich, Berufstrainings und individuelles Berufscoaching durchgeführt.
Im Gegenzug werden von den anerkannten Flüchtlingen und den vorläufig aufgenommenen Personen der Erwerb der deutschen respektive französischen Sprache und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erwartet.
Mit konkreten Leistungen und individueller Hilfe fördert die Caritas aber auch die freiwillige Rückkehr. Die Rückkehrhilfe soll bessere Voraussetzungen für die Wiedereingliederung im Heimatstaat schaffen und den Vollzug von Zwangsmassnahmen gegenüber abgewiesenen Asylsuchenden vermeiden helfen.