Hilfe für Flüchtlinge in Syrien

Hilfe für Flüchtlinge in Syrien

Immer mehr Menschen fliehen vor den Kämpfen in Syrien und sind auf Hilfe angewiesen. Caritas Schweiz leistet Überlebenshilfe für syrische Flüchtlinge im Libanon, in Jordanien, in Syrien und in der Türkei mit einem Beitrag von über 5 Millionen Franken.

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SFH fordert Augenmass

22.08.2012 - Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH fordert den Bund auf, die geplanten Massnahmen bei Asylgesuchen aus verfolgungssicheren europäischen Staaten mit Augenmass anzuwenden und die Verfahrensgarantien zu wahren. Der Zugang zu einem fairen Asylverfahren muss gewährt bleiben. 

Gestern informierte das Bundesamt für Migration (BFM) über ein Pilotprojekt. Gesuche von Asylsuchenden aus den visabefreiten Staaten Mazedonien, Serbien und Bosnien-Herzegowina sollen beschleunigt behandelt werden.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH gibt dabei zu bedenken, dass die vorgeschlagenen Massnahmen das individuelle Recht der Asylsuchenden auf ein ordentliches Asylverfahren nicht unterlaufen dürfen. Das geplante Vorgespräch sollte aus Sicht der SFH daher – wie die Asylanhörung – zwingend in Anwesenheit einer neutralen Hilfswerksvertretung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass Gesuchstellende nicht unter Druck gesetzt werden. Auch der entsprechende Vorschlag, der momentan in der laufenden Asylgesetzrevision diskutiert wird, sieht ausdrücklich vor, das BFM könne bei einem solchen Gespräch «Dritte beiziehen». Wenn sich das BFM entscheidet, dem Gesetzgebungsprozess vorzugreifen, sollte das Pilotprojekt in jedem Fall keine gegenteilige Präzedenzwirkung entfalten.

Es handelt sich bei den betroffenen Asylsuchenden mehrheitlich um Angehörige von Minderheiten. Die SFH hält fest, dass Roma und andere Minderheiten in den genannten Balkanstaaten häufig unter prekären Bedingungen leben. In Einzelfällen können Wegweisungshindernisse vorliegen. Diese müssen fair und ohne Vorbehalte geprüft werden.

Im Anschluss an einen negativen Entscheid ist in bestimmten Fällen vorgesehen, ein Einreiseverbot zu verhängen. Die Gründe für die Verhängung des Einreiseverbots sind sehr weit gefasst. Die SFH weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass Einreiseverbote das Recht der Betroffenen nicht berühren oder beschränken dürfen, einen Antrag um internationalen Schutz in einem Schengen-Staat zu stellen. Die entsprechende Rückführungsrichtlinie ist für die Schweiz bindend.

Die SFH ist Dachverband der anerkannten Schweizer Flüchtlingshilfswerke Caritas Schweiz, Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz HEKS, Schweizer Arbeiterhilfswerk SAH, Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen VSJF sowie der Schweizer Sektion von Amnesty International.