Hilfe für Flüchtlinge in Syrien

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Immer mehr Menschen fliehen vor den Kämpfen in Syrien und sind auf Hilfe angewiesen. Caritas Schweiz leistet Überlebenshilfe für syrische Flüchtlinge im Libanon, in Jordanien, in Syrien und in der Türkei mit einem Beitrag von über 5 Millionen Franken.

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„Recht ohne Grenzen“: Petition abgelehnt

31.10.2012 - Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats hat am 30. Oktober über die Petition "Recht ohne Grenzen", zu deren Unterstützern auch Caritas gehört, diskutiert. Sie lehnt diese ab, beschloss aber gleichzeitig ein Kommissionspostulat. Es verlangt vom Bundesrat einen Bericht zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für Verwaltungsräte. 

Die Allianz „Recht ohne Grenzen“ hat im Juni dieses Jahres eine Petition mit 135‘285 Unterschriften eingereicht. Sie verlangt von Bundesrat und Parlament verbindliche Bestimmungen, damit international tätige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz weltweit die Menschenrechte und Umweltvorschriften respektieren müssen, und dass Betroffene hier Wiedergutmachung einfordern können. Immer wieder verstossen Schweizer Konzerne gegen Menschenrechte und Umweltvorschriften. Die freiwilligen Selbstregulierungen der Unternehmen haben sich als unzureichend erwiesen.

Am 30.10. hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) die Petition diskutiert und beschlossen, ihr keine Folge zu geben. Dieser Entscheid ist bedauerlich. Er widerspricht nicht nur der internationalen Entwicklung, wo eine Kombination von rechtlich bindenden und freiwilligen Massnahmen der Unternehmen angestrebt wird. Er trägt auch dem Reputationsrisiko nicht Rechnung, das die Schweiz durch die starke Präsenz international tätiger Konzerne eingeht.

Erfreulich ist, dass die APK-N die Bedeutung des von „Recht ohne Grenzen“ aufgeworfenen Themas erkannt hat. So hat die Kommission ein von Ursula Haller (BDP) vorgeschlagenes Kommissionspostulat verabschiedet. Dieses verlangt vom Bundesrat einen Bericht darüber, wie in anderen Ländern die menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht von Verwaltungsräten geregelt wird. Zudem verlangt es Vorschläge, wie in der Schweiz Unternehmen verpflichtet werden könnten, bei all ihren Auslandsaktivitäten eine vorgängige Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechte und Umwelt durchzuführen. Heute beschränkt sich deren Sorgfaltspflicht auf die Wahrung der Interessen des Unternehmens bzw. der Aktionäre (siehe Art. 717 OR).

Eine Ausdehnung der Sorgfaltspflicht auf Menschenrechte und Umweltstandards wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem aber weitere folgen müssen. Insbesondere müssen die Klagemöglichkeiten für Opfer von Menschenrechts- und Umweltverletzungen verbessert werden. „‘Recht ohne Grenzen‘ wird sich deshalb weiterhin mit öffentlichen Aktionen und in Gesprächen mit ParlamentarierInnen dafür einsetzen, dass verbindliche Standards für die Verantwortung der Unternehmen festgelegt werden.

Recht ohne Grenzen ist eine Kampagne von über 50 Organsationen in der Schweiz, darunter auch Caritas Schweiz. Beteiligt sind Menschenrechtsorganisationen und Hilfswerke, Umwelt- und Frauenverbände, kirchliche Gruppen und Gewerkschaften.


 

Info-Video zur Kampagne